Grüne fordern Geldstrafe für Otto Schily
Nebentätigkeiten nicht angezeigt
Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt" und somit gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verstoßen, hieß es nach einer Sitzung des Bundestagspräsidiums.
"Die Nichteinhaltung von geltendem Recht durch einen ehemaligen Bundesinnenminister ist beschämend", kritisierte Beck. Schily habe mehrfach Gelegenheit gehabt, seine Nebentätigkeiten ordnungsgemäß anzuzeigen und habe dies dennoch nicht getan. "Wir sehen keinen Grund, jetzt auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ihn zu verzichten", sagte Beck.
Schily wurde nach ddp-Informationen eine weitere Frist bis zum 28. März eingeräumt, um sich zu äußern. Danach wird das Bundestagspräsidium über Sanktionen entscheiden. Der ehemalige Innenminister weigert sich trotz mehrmaliger Aufforderung, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind.