"Versuchter Mord"
Haftstrafen im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim
Die Jugendschwurgerichtskammer verurteilte die angeklagte Frau wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Vorsitzende Richter Peter zur Nieden sprach in seiner Urteilsbegründung von Rache und einer ausländerfeindlichen Gesinnung als Motiv für die Tat.
Laut Gericht hatten die vier Angeklagten im Alter von 22 bis 27 Jahren am 6. Januar 2007 nach einer Feier in der Neonazi-Szene drei Molotow-Cocktails in die Flüchtlingsunterkunft geworfen. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand.
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Am 30. Jun. 2008 unter:
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