Trend verstärkt
"Hartz IV"-Klagen nahmen 2008 um 28 Prozent zu
"Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig", sagte Masuch. Es sei "nicht befriedigend", wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe.
Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel machte für die Klageflut aber auch die für die Auszahlung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständigen Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verantwortlich: Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose auch dann vor Gericht ziehen, wenn es für einen Streitfall eigentlich schon eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung gibt: "Das ist ein Perpetuum Mobile."
Um die Belastung der Sozialgerichte als Folge der "Hartz-IV"-Regelungen zu verdeutlichen, verwies BSG-Sprecher Voelzke auf die Zahl der Verfahren vor der Reform: Damals hätten die Sozialgerichte insgesamt gerade einmal 300.000 Klagen bewältigen müssen - in allen Rechtsgebieten, zu denen unter anderem auch Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören, zusammen. Die Zahl von derzeit 1149 Richterstellen halte mit dieser Entwicklung aber nicht Schritt. So seien im vergangenen Jahr bundesweit nur 76,5 neue Stellen geschaffen worden - ein Plus von rund sieben Prozent.
Der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutierten Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, um die Belastung flexibel verteilen zu können, erteilte Masuch jedoch eine klare Absage: "Diese leidige Diskussion gefährdet das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit", sagte der BSG-Präsident.
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Am 22. Jan. 2009 unter:
arbeitStichworte:
« Belohnung im Fall Mannichl vervierfacht
Krankenkassen schmieren angeblich Ärzte »
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