"Bescheide werden umgehend aufgehoben"
Göttingen rechnet erbettelte Euros nicht mehr auf Sozialhilfe an
In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass ein Mitarbeiter des Göttinger Sozialamtes einen "Hartz-IV"-Empfänger beim Betteln beobachtet und kontrolliert hatte. Dem Mann war daraufhin die monatliche Zuwendung um zunächst 120 Euro gekürzt worden. Gegen diesen Schritt hatten auch bundesweit Sozialverbände und Betroffenen-Initiativen protestiert.
Inzwischen sei bekannt, dass auch in zwei anderen Fällen ähnlich verfahren worden sei, sagte Meyer. Die betroffenen Leistungsempfänger hätten ihre Einnahmen aus Bettelei jedoch freiwillig mitgeteilt. Zu keinem Zeitpunkt habe es eine systematische Recherche gegeben.
Auch wenn man bei strenger Auslegung der Vorschriften zu dem Ergebnis kommen könne, dass Erlöse aus Bettelei als Einkommen anzurechnen seien, lehne er eine solche Praxis ab, betonte Meyer. Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Dieser Euro solle nicht von den Sozialleistungen abgezogen werden.
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Am 30. Mär. 2009 unter:
politikStichworte:
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