Auch Arme müssen in deutschen Krankenhäusern im Notfall behandelt werden
Stadt Düren verweigerte Zahlung
Bereits das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) in Essen hatte beanstandet, dass das Mädchen bei einer derartigen Sichtweise "schutzlos" dastände, und die Stadt zur Zahlung verurteilt.
Deutschlands oberste Sozialrichter sahen das jetzt ähnlich, verwiesen den Streit aber noch einmal zurück an die Vorinstanz: Die Essener Kollegen hätten noch nicht hinreichend geprüft, ob die Familie wirklich bedürftig und nicht krankenversichert gewesen sei und ob es sich tatsächlich um eine "unaufschiebbare Behandlung" gehandelt habe. Denn nur bei einem solchen "Eilfall" müsse das Sozialamt einspringen.
(Az.: B 8 SO 4/08 R)