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ai Nachrichten & Informationen

Europäischer Gerichtshof contra Bundesverfassungsgericht

Armutslöhne statt Tariflöhne

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen darf nicht in jedem Fall an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April. Gesetze, durch die Arbeitgeber zum Zahlen von Mindestlöhnen gezwungen werden, widersprächen der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Das Urteil stellt das niedersächsische Landesvergabegesetz in Frage, das vorsieht, dass dass Bau-Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen. Die Linksfraktion leitete umgehend eine drastische Forderung aus dem Urteil ab: Der Bundestag müsse "nach dem skandalösen Urteil des EuGH" die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon sofort aussetzen. Zur Begründung gaben die Abgeordneten Diether Dehm und Ulla Lötzer an: "Mit der Absage an die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wendet sich der EuGH gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen als verfassungsgemäß erklärt hat."

"Systematische Politik der Abschottung, Abweisung und Auslagerung"

EU-Grenzagentur Frontex

Anlässlich eines Treffens der Innen- und Justizminister der EU in dieser Woche wirft die Menschenrechtsorganisation Amnesty international der EU vor, sie verfolge gegenüber Flüchtlingen "eine systematische Politik der Abschottung, Abweisung und Auslagerung". Sie ergreife immer neue Maßnahmen, um Flüchtlinge "schon an den Grenzen abzuwehren" und den Umgang mit ihnen den Nachbar- und Herkunftsländern zu überlassen. "Dass Menschen vor Verfolgung fliehen, wird nur noch als 'illegale Einwanderung' gesehen", moniert die Organisation. Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU zu erhalten, sei heute kaum noch möglich. Mit der EU-Grenzagentur Frontex Frontex wolle man flüchtige Menschen auf See "aufspüren" und nach Afrika zurückbringen, bevor sie europäischen Boden erreichen könnten. "Damit wird den Menschen ihr Recht verwehrt, in Europa einen Antrag auf Asyl zu stellen."

Amnesty international fordert nationale Einheitsarmee für Kongo

Internationale Gemeinschaft

Vor erneuten blutigen Kämpfen in der Provinz Nord-Kivu der Demokratischen Republik Kongo (DRK) hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) gewarnt. Dies würde den brüchigen Friedensprozess zum Scheitern bringen und die humanitäre und Menschenrechtslage weiter verschlimmern, schreibt Amnesty in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Der Bericht zeige, wie die angeblichen Partner innerhalb der Übergangsregierung dafür gesorgt hätten, dass ethnische Spannungen wieder aufflammten, um die eigenen politischen, militärischen oder ökonomischen Interessen durchzusetzen. Zudem hätten die Nachbarländer Ruanda und Uganda den Konflikt geschürt.

"Deutsche Asylpolitik verstößt gegen Verfassung und Völkerrecht"

"Staatliches Interesse an einer Abschiebung"

Der Umgang mit Asylbegehren in Deutschland widerspricht dem Verfassungs- und Völkerrecht. Dies kritisiert ein breites Bündnis aus Menschenrechts-, Wohlfahrts-, Richter-, und Anwaltsvereinigungen in einem Memorandum am Donnerstag. Unter den Unterzeichnern befinden sich amnesty international, Caritas, die Evangelische Kirche in Deutschland und ein Rechtsberatergremium das mit der UN zusammenarbeitet. Laut Memorandum ist die Politik der westeuropäischen Staaten "von einer Abdrängungshaltung geprägt". Die Verantwortung für Flüchtlinge solle auf andere Staaten und letztlich auf die Staaten der Herkunftsregionen der Flüchtlinge "abgewälzt" werden. Gleichzeitig sei in Deutschland ein Verfahrensklima entstanden, das nicht flüchtlingsfreundlich ist. Es sei stattdessen von polizeirechtlichen Grundsätzen und einer insgesamt verhärteten Grundhaltung geprägt. Die Organisationen schrieben, die meisten Asylbewerber der vergangenen fünf Jahre stammten aus Herkunftsländern, in denen es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.