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"Ich-AG"-Zuschuss

"Existenzgründungszuschuss" darf nicht für Existenzgründung verwendet werden

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und deshalb einen "Existenzgründungszuschuss" beziehen, müssen Einbußen bei den Hartz-IV-Leistungen hinnehmen. Der "Ich-AG"-Zuschuss der Arbeitsagentur sei bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG). Die Kasseler Richter stuften den Existenzgründungszuschuss als Hilfe zum Lebensunterhalt ein: "Er soll für einen sozial abgesicherten Start in die Selbstständigkeit sorgen und dient nicht vorrangig für Investitionen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln", sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching (Az.: B 14/7b AS 16/06 R).

"Arbeitslose Existenzgründer"

"Ich-AG" fällt möglicherweise Ende Juni weg

Das so genannte Existenzgründerförderung für Arbeitslose in Form der "Ich-AG" fällt Ende Juni möglicherweise weg. Wegen anhaltender Differenzen im Detail konnten sich Union und SPD nach einem Bericht des Düsseldorfer "Handelsblatts" bisher nicht über eine Anschlussregelung einigen. Daher wird nun die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Befristung greifen. "Die Ich-AG läuft zum 30. Juni ersatzlos aus", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe, der Zeitung. Das sei "nicht optimal, unterm Strich aber keine schlechte Lösung." SPD-Arbeitsmarktsexperte Klaus Brandner reagierte irritiert. Eine Reform der Ich-AG bleibe unbedingt erstrebenswert. "Da sollte man nicht leichtfertig sagen, ein Auslaufen wäre nicht so schlimm", so Brandner.

Ersatz gesucht

Das Ende der Ich-AGs soll Mitte 2006 kommen

Die Ich-AGs sollen Mitte kommenden Jahres abgeschafft werden. Darauf haben sich die Arbeitsmarktexperten von Union und SPD bei ihren Verhandlungen geeinigt, wie Unions-Fraktionsvize Ronald Pofalla am Mittwoch mitteilte. Ende 2005 auslaufende Ich-AGs würden nur noch bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Notwendig sei ein neues Instrument, das die Ich-AGs und das jetzige Überbrückungsgeld ersetze.

Ermächtigung

Instrument der Ich-AG wird bis 2007 verlängert

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Ich-AG soll um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert werden. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Auch künftig müssen Antragsteller eine "Tragfähigkeitsbescheinigung" für ihre "Geschäftsidee" vorlegen. Zusätzlich wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermächtigt, die beruflichen Fähigkeiten für die angestrebte Selbstständigkeit zu überprüfen und eventuell entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu verlangen.

Hartz IV

Anträge auf Gründung von Ich-AGs drastisch gesunken

Die Zahl der Genehmigungen zur Gründung so genannter Ich-AGs ist zuletzt drastisch gesunken. Im Februar bewilligten die Arbeitsämter bundesweit nur 5139 Anträge auf Zuschüsse, berichtet die "Wirtschaftswoche". Im Januar waren es dem Bericht zufolge noch 26.908. Als Hauptgrund dafür nannte der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit, Ulrich Waschki, das Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform "Hartz IV".