künstliche-befruchtung
"Sachlich gerechtfertigt"
Frauen über 40 Jahre müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen
Krankenkassen müssen bei Frauen über 40 Jahre nicht für eine künstliche Befruchtung zahlen. Diese seit 2004 geltende Regelung wurde am Dienstag (3. März) vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Die Kasseler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. "Die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt", sagte BSG-Präsident Peter Masuch.
Über 50
Kasse muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen
Bei Männern im Alter von über 50 Jahren, die sich ein Kind wünschen, müssen a href="http://www.ngo-online.de/2006/04/6/verschiedene-tarife/">Krankenversicherungen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte am Donnerstag die gesetzliche Altersgrenze, bis zu der die Kosten übernommen werden. "Der Senat hält diese Regelung für verfassungsgemäß", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen und fügte hinzu, die 50-Jahre-Grenze sei "sachlich gerechtfertigt."
Besonderer Rang der Ehe
Kostenerstattung für künstliche Befruchtung weiter nur für Ehepaare
Nichteheliche Partner müssen weiter die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst tragen. Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei dieser medizinischen Behandlung dürfe auf Ehepaare beschränkt bleiben, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter betonten in ungewohnter Deutlichkeit die besondere rechtliche Stellung der Ehe. Die Ehe sei "eine Lebensbasis für ein Kind, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft", heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung erging mit 7 zu 1 Richterstimmen. Die geltende Regelung im Sozialgesetzbuch, die unverheiratete Paare von Kassenleistungen bei künstlicher Befruchtung ausschließt, verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Bundessozialgericht
Keine Bezahlung für künstliche Befruchtung nach vorheriger Sterilisation
Wer sich freiwillig sterilisieren lässt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse später keine künstliche Befruchtung mehr bezahlt bekommen. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. "Die bewusste und gewollte Sterilisation eines der beiden Eheleute schließt einen Anspruch auf künstliche Befruchtung aus", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen in der Urteilsbegründung. Nur wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen geschehen sei, müsse die Krankenversicherung das Herbeiführen einer Schwangerschaft im Reagenzglas finanzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass die Sterilisation nicht mit einer Operation wieder rückgängig gemacht werden könne.
Künstliche Befruchtung fördern
Geburtenzahl in Deutschland sinkt 2004 um rund 10 Prozent
Wie die Kaufmännische Krankenkasse berichtet, sinkt die Zahl der Geburten in Deutschland dramatisch. "Wir verzeichneten einen Rückgang um rund 10 Prozent allein im 1. Halbjahr 2004 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum", so Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. Die KKH erhebt die Geburtenzahlen im Rahmen ihres Modellvorhabens zur Vermeidung von Frühgeburten.
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