persönlichkeitsrecht
Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht
Stasi-IM darf vorläufig in Ausstellung genannt werden
Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" vorerst weiter genannt werden. Das Landgericht im sächsischen Zwickau hob am 22. April eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung auf. Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Ausstellung sei eigenverantwortlich vom ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch organisiert worden. Ob aber generell die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne nur in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher sei es lediglich um vorläufigen Rechtschutz gegangen. Gegen das Urteil bestehe Berufungsmöglichkeit beim Oberlandesgericht Dresden.
Persönlichkeitsrecht
Beschneidung von Jungen laut Gericht Körperverletzung
Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am 20. September veröffentlichten Beschluss.
Persönlichkeitsrecht
Verfassungsgericht betont ärztliche Schweigepflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht bei der Behandlung psychisch kranker Straftäter betont. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze "grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter" von Patienten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es gebe "gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage" dafür, dass ein unter der Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers stehender psychisch Kranker verpflichtet werden könnte, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Maulkorb für die "Weber"
Christiansen-Verfahren: Debatte über Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechte
Vor dem Dresdner Landgericht sollte am Mittwoch geprüft werden, ob eine Textpassage aus der Inszenierung des Gerhart-Hauptmann-Stücks "Die Weber" von Volker Lösch am Dresdner Staatsschauspiel das Persönlichkeitsrecht der TV-Moderatorin Sabine Christiansen verletze. Deren Anwalt Christian Schertz und Rechtsanwalt Spyros Aroukatos, der das sächsische Kunstministerium als Träger des Staatsschauspiels vertrat, dabattierten fast zwei Stunden über Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechte. Dann beendete eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin die Diskussion.
Untergraben der Persönlichkeitsrechte
Datenschützer gegen Daten-Austausch von Polizei und Geheimdiensten
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, lehnt einen umfassenden Datenaustausch von Polizei und Geheimdiensten ab. Dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich, sagte er am Freitag in Saarbrücken nach der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Außerdem verwies Schaar darauf, dass Polizei und Nachrichtendienste laut Verfassung unterschiedliche Kompetenzen und Aufgaben hätten.
Zuviel Zugriff
"Anti-Terror-Pakete" schränken Persönlichkeitsrechte ein
Die als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terror-Pakete greifen aus Sicht des Datenschutzbeauftragten Joachim Jacob "tief in die Persönlichkeitsrechte" ein. Jacob wertete es am Donnerstag als Erfolg, dass es gelungen sei, eine zeitliche Befristung für die im Anti-Terror-Paket II beschlossenen Befugnisse durchzusetzen. So hätten die deutschen Nachrichtendienste keinen unbegrenzten Zugriff auf Kundendateien von Luftverkehrsunternehmen, Kreditinstituten sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen.
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