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Die Webradios sollen leben

Einigung in den USA

Die Musikindustrie und kleine Webradios in den USA haben am Wochenende eine Vereinbarung über die im Juni vom US-Kongress beschlossene Lizenzgebühr erzielt. Die von den Webradios ersehnte Einigung soll kleinen Internet-Sendern das Überleben nach dem 20. Oktober ermöglichen, berichte die LA Times am Montag. In den USA war ein wahrer Sturm des Protestes gegen die 0,07-Cent-Gebühr ausgebrochen, die laut Branchenvertretern der Todesstoß für die überwiegende Mehrheit aller Webradios bedeutet hätte. Das Gesetz wird in knapp zwei Wochen, am 20. Oktober, gültig. Bis dahin muss der US-Kongress die Einigung in Gesetzesform gießen. Dies könnte aber durch einen Streit zwischen den Labels und den Musikern noch verhindert werden.

Wie die LA Times unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtet, sieht die Einigung vor, dass kleine Webradios mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Mio. Dollar eine Lizenzgebühr in der Höhe von acht bis zwölf Prozent des Umsatzes oder fünf bis sieben Prozent der Ausgaben (je nachdem, welcher Betrag höher ist) zahlen. Eine Abrechnung in dieser Form haben kleine Webradios schon immer bevorzugt, weil die Mehrheit der Sender nur minimale Umsätze erwirtschaften. Die Einigung kommt auf Druck aus der Politik zustande. Zahlreiche Vertreter der US-Webradiobranche haben seit Juni massives Lobbying in Washington betrieben. Aus ihrer Sicht würde die Umsetzung des Gesetzes beinahe die gesamte Branche ausradieren. Nur große, kommerzielle Webradios würden demnach überleben.

Die Vereinbarung ist jedoch durch einen Konflikt der Labels mit den Künstlern gefährdet. Die alte Regelung sieht vor, dass Gebühren nach Abzug von diversen Kosten von den Labels direkt an die Musiker gezahlt werden. Die neue Regelung garantiert diese Zahlung an die Musiker nicht mehr. Künstlervereinigungen fordern eine direkte Zahlung an die Musiker, die Labels sind dagegen. Es ist unwahrscheinlich, dass der US-Kongress die Einigung als Gesetz beschließt, solange dieser Disput ungelöst ist.