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Entscheidung zum Dosenpfand vertagt

Uneinig

Im Streit um Änderungen an der Dosenpfand-Regelung ist noch keine Einigung in Sicht. Der Bundesrat setzte am Freitag in Berlin das Thema von der Tagesordnung ab. Die vier vorliegenden Anträge verbleiben damit in den Ausschüssen zur Beratung und können frühestens in der nächsten Sitzung am 15. Oktober behandelt werden. Sollte die Länderkammer sich innerhalb des nächsten halben Jahres nicht einigen, wird ab Frühjahr 2005 die Pfandpflicht automatisch auch auf alle Einwegverpackungen von Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure ausgeweitet. Diesen Schritt schreibt die geltende Verordnung vor, da der vorgeschriebene Mehrweganteil von 72 Prozent mit 57,69 Prozent nicht erreicht ist.

Die dem Bundesrat vorliegende Verpackungsnovelle des Bundes sieht vor, auf die Mehrwegquote künftig zu verzichten und das Pfand davon abhängig zu machen, ob es sich um eine umweltverträgliche Verpackung handelt. Bayern verfolgt einen ähnlichen Weg. Demnach soll sich die Pfandpflicht künftig nur noch auf Bier, Alkopops, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke erstrecken und einheitlich 25 Cent betragen. So soll vor allem verhindert werden, dass Fruchtsäfte, Wein und später auch Milch unter die Pfandpflicht fallen.

Die SPD kritisierte die Entscheidung. "Die Union blockiert erneut politische Entscheidungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von mittelständischen Unternehmen mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen der Getränkeindustrie.", so die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl. So gehe es nicht mehr um die Sache, sondern um einen machtkamopf zwischen Regierung und Opposition.

Das Land Hessen bevorzugt hingegen statt eines Pfandes eine Abgabenlösung, wenn die Mehrwegquote unterschritten wird. Ohne Aussicht auf Erfolg gilt ein Kompromissvorschlag des Landes Rheinland-Pfalz, wonach die Hersteller wählen sollen, ob sie eine Abgabe zahlen oder ein Pfand nehmen wollen.