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Proteste gegen Wiederaufnahme der Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe

Flussausbau

Die nach dem Augusthochwasser des Jahres 2002 eingestellten Unterhaltungsarbeiten an den Stromregelungsbauwerken der Elbe wurden im Beisein vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe mit der Instandsetzung von Buhnen im Elbabschnitt Mündung der Mulde in die Elbe bei Dessau am 7. Juli 2004 wieder aufgenommen. Der BUND kritisierte die fehlende Transparenz der Baumaßnahmen. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahmen nach den Plänen von 1936 erforderlich seien, zumal die Elbe sich schon erheblich eingetieft hat. Eine weitere Einengung der Elbe würde das Problem der Eintiefung weiter verschärfen.

"Buhnen sind gut für den Umweltschutz" behauptete Manfred Stolpe bei seinem Besuch in Roßlau an der Elbe, um das Startsignal für die Wiederaufnahme der Buhneninstandsetzung auf einer Länge von 5 km (16 Buhnen) zu geben. Die Maßnahmen seien fast zwei Jahre geprüft und wurden für unbedenklich eingeschätzt, sowohl im Hinblick auf das Hochwasser als auch im Hinblick aufdie Ökologie. Es gehe auch um viele hundert Arbeitsplätze. Inzwischen hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde zugegeben, dass die Eintiefung sich schon über Coswig-Wörlitz hinaus bis fast zur Saalemündung ausgedehnt habe.

Damit wurden bisherige Befürchtungen des BUND, dass Park- und Auenlandschaften schleichend austrocknen, vollauf bestätigt. Eine Wiederinstandsetzung eines früheren Zustandes ist nicht möglich. Allein bei eine Eintiefung von einem Meter hat der Fluss bereits10 m an Breite verloren. Damit handele es sich bei den sogenannten Instandsetzungsmaßnahmen um ausbauähnliche Baumaßnahmen, kritisiert der BUND.

Das Bundesverkehrsministerium behauptet dagegen, neben den gesetzlich gebotenen Abstimmungen mit den für Wasserwirtschaft und Naturschutz zuständigen Landesbehörden unter Beteiligung des Biosphärenreservats Mittlere Elbe umfangreiche Nachweise der Hochwasserneutralität von Unterhaltungsmaßnahmen von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erbracht zu haben.

"Die Unterhaltungsarbeiten an der Elbe müssen so fortgesetzt werden, dass die Schiffbarkeit auf dem Status quo vor dem Hochwasser aufrecht erhalten wird. Nach der Wiederaufnahme der Geschiebebewirtschaftung soll dies nunmehr auch für abgestimmte Strombaumaßnahmen in die Tat umgesetzt werden", sagte Stolpe.

Die Maßnahmen seien aus verkehrlichen Gründen dringend erforderlich. Sie stünden im Einklang mit der geltenden Rechtslage, insbesondere auch des Umweltrechts, und sie seien mit den zuständigen Fachbehörden für Naturschutz und Wasserwirtschaft der Länder im Vorfeld abgestimmt.