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Strafverfahren in deutsch-jüdischen Fällen eingestellt

Deutschland fühlt sich nicht zuständig

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren in sechs Fällen verschwundener Kinder von zur Zeit des Nationalsozialismus ausgebürgerter Deutscher jüdischer Abstammung eingestellt. In ihrer Pressemitteilung begründet die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führt diese Entscheidung damit, dass eine Zuständigkeit deutscher Behörden nicht vorläge da die Opfer keine deutschen Staatsbürger seien. Die Familien der Opfer wahren während des dritten Reiches zwangsausgebürgert wurden. Die Koalition gegen Straflosigkeit hatte im Sommer 1998 die ersten Strafanzeigen von Angehörigen verschwundener und gefolterter deutscher gegen argentinische Militärs erstattet.

Im Jahre 2000 wollte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth diese Fälle bereits einstellen, da das deutsche Strafrecht nicht auf die Fälle anwendbar sei. Nach einer breiten Protestkampagne und nach politischen und juristischen Stellungnahmen wurden die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft vernahm zahlreiche Zeugen und stellte weitere Ermittlungen an.

Die Koalition gegen Straflosigkeit kritisiert vor allem, dass die Staatsanwaltschaft auf ihrer Auffassung beharrt, dass nur deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes als deutsche Opfer im Sinne des Strafgesetzbuches zu behandeln seien. Die spezielle Rechtsposition der nach einer NS-Verordnung von 1941 als "Auslandsjuden" zwangsweise ausgebürgerten, nach Argentinien geflohenen Familien werde dabei ignoriert.

Zwar ist diese Verordnung nationalsozialistisches Recht und daher nichtig. Die Verfasser des Grundgesetzes haben jedoch davon abgesehen, für die rechtswiedrig Ausgebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch wieder aufleben zu lasse. Dies sollte verhindern, dass den Vertriebenen die deutsche Staatsbürgerschaft aufgedrängt wird.