Anklageschrift gegen sieben Neonazis verlesen
Skinheads Sächsische Schweiz
Vor der einstündigen Verlesung der Anklageschrift hatte das Gericht einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens wegen vermeintlicher Formfehler abgelehnt. Strittig war eine Änderung der Gerichtsbesetzung, über die die Verteidiger offenbar nicht fristgerecht informiert worden waren. Über einen weiteren Antrag der Anwälte wollte die Kammer im weiteren Verlauf des Prozesses befinden. Die Anwälte verlangen darin die Einstellung des Verfahrens, weil sich das sächsische Innenministerium weigert, Auskunft über eventuell in die SSS eingeschleuste V-Männer zu geben.
Die "Skinheads Sächsische Schweiz" wurden vom Innenministerium im April 2001 verboten. Die Organisation habe sich offen zum Nationalsozialismus bekannt, hieß es. Der 1996 gegründeten Vereinigung sollen zwischenzeitlich bis zu 120 Personen angehört haben. Für den Prozess sind bis Dezember 27 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Angeklagte kündigten an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Ein Beschuldigter will zu den Tatvorwürfen am nächsten Mittwoch Stellung nehmen. Da er sich offenbar schon früher gegenüber den Behörden auskunftsfreudig gezeigt hat, wird mit einer Belastung der anderen Angeklagten gerechnet.
Unter den Angeklagten sind mit dem 28-jährigen Thomas S. und dem 24-jährigen Thomas R. zwei mutmaßliche Rädelsführer der SSS. Beide werden von zwei Anwälten aus Regensburg und Berlin verteidigt, die nach Medienberichten zuvor bereits in anderen Verfahren das Mandat von Rechtsextremen übernommen hatten.