Dabei gsb es bisher bei Ein- und Ausreise innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie bei Drittländern unterschiedliche Anforderungen. Die Vorlage des nun zwingend vorgeschriebenen Heimtierpasses diene dazu, den gültigen Impfschutz gegen die Tollwut bei Ein- und Ausreise in EU-Länder nachzuweisen. Zusätzlich müssten Tiere mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Als Übergangsmaßnahme könnten die bisherigen Impfpässe weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden und in Bezug auf den Impfschutz noch gültig seien.
"Vorsorglich sind die Luftfahrtgesellschaften und Speditionen, die Tiertransporte am Flughafen Frankfurt durchführen, rechtzeitig über die neuen Regelungen informiert worden", so Dietzel. Dies vermeide Einfuhrprobleme oder Zurückweisungen von Tieren. Insgesamt erfolge über den Flughafen Frankfurt jährlich die Einreise von ca. 14.000 Hunden und Katzen.
Für die Einreise nach Großbritannien, Irland und Schweden müssen die Tiere zudem einer Blutuntersuchung unterzogen werden, die den bestehenden Impfschutz gegen die Tollwut nachweist. Weiterhin ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachzuweisen.