"Käfighalter und Legebatteriebetreiber sind mit ihrem Versuch gescheitert, die tierquälerische Käfighaltung der Legehennen gerichtlich durchzusetzen", begrüßt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Entscheidung. "Die Nutztierhaltungsverordnung und das darin festgeschriebene Aus für die Käfighaltung ist geltendes Recht, das nicht um des Profits Willen gebrochen werden darf."
"Mit dieser Entscheidung gibt das oberste deutsche Gericht auch ein deutliches Signal an die Bundesländer, den Ausstieg aus der nicht artgerechten Käfighaltung voranzutreiben", so Apel weiter. Einzelne Landesregierungen bemühen sich derzeit das ab 2007 geltende Verbot der Käfighaltung von Legehennen, das Bundestag und Bundesrat im Jahr 2001 beschlossen haben, und das seit 2002 in Kraft ist, rückgängig zu machen.
Das BVG hat am gestrigen Mittwoch die Verfassungsbeschwerde mehrerer Käfighalter und Batteriebetreiber ohne mündliche Verhandlung abgewiesen. Die Batteriebetreiber hatten in dem Ende der Käfighaltung einen Verstoß gegen ihre Grundrechte der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit und Gleichbehandlung gesehen.
Der Deutsche Tierschutzbund erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das BVG die Käfighaltung der Legehennen bereits vor fünf Jahren - im Jahr 1999 - als tierquälerisch verurteilt und die damals geltende Hennenhaltungsverordnung für nichtig erklärt. Da der Tierschutz zudem seit 2002 als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, steht er heute auf Augenhöhe mit den anderen Grundrechten. Mit seiner Entscheidung, die Klage der Käfighalter nicht zu verhandeln, habe das Bundesverfassungsgericht auch im Sinne des Staatsziels Tierschutz konsequent entschieden, betont der Deutsche Tierschutzbund.