DIE Internet-Zeitung
Autobahn-Maut

Mautzuschlag auf Rechnung

Am

Die Mautkosten der Transportunternehmen werden oft illegal an die Kunden weitergegeben, kritisiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es seien Fälle beim Heizölverkauf aufgetreten, in denen "plötzlich" in den Rechnungen eine Mautpauschale auftauchte, die vorab nicht vertraglich vereinbart wurde, sagte Gabriele Peters, Sprecherin der Verbraucherzentrale. In neuen Verträgen sollten Verbraucher darauf achten, dass es sich bei den Aufschlägen um keine Pauschale handle. Sie sollte nach der Transportstrecke und Liefermenge berechnet werden, empfahl die Verbraucherschützerin. Ein anderer Fall habe gezeigt, dass auch Transportunternehmen, die das Heizöl über den Wasserweg transportierten, Mautaufschläge in Rechnung stellten. Dort falle gar keine Maut an.


Auch wenn die Lkw-Maut staatlich verordnet wurde, bestehe beim Heizölkauf keine gesetzliche Verpflichtung für den Kunden, die Maut bezahlen. Preiszuschläge seien nur dann zu zahlen, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich mit dem Endabnehmer vereinbart wurden und diese Kosten tatsächlich angefallen seien, sagen die Verbraucherschützer.

In vielen Fällen wiesen die Händler neben der Lkw-Maut noch weitere Zuschläge mit amtlich klingenden Namen wie "GGVS-Zuschlag", "Gefahrgutzuschlag", "ADR-Zuschlag" oder "Energiezuschlag" aus. Diese Zuschläge würden teils mengenabhängig, meist jedoch pauschal erhoben. Auch dafür gebe es keine besondere gesetzliche Zahlungspflicht des Endkunden und keine gesetzliche Grundlage.

Händler würden offenbar "vergessen" bei der Bestellung auf ihre Zuschläge hinzuweisen, so dass der Kunde davon erstmals auf der Rechnung erfahre, kritisiert die Verbraucherzentrale. In diesem Fall könne der Kunde die Zuschläge von der Rechnung streichen. Eine pauschale Mautgebühr sollte zudem nur bezahlt werden, wenn eine Maut tatsächlich angefallen sei. Denn zunehmend erfolge der Öltransport nicht auf Autobahnen, sondern auf Bundesstraßen oder auf dem Wasserwege.

Am 16. Mär. 2005

Wer muss ab 2024 alles Maut bezahlen?

Die Mautregelungen können je nach Land und Region unterschiedlich sein. Ab 2024 könnten sich die Mautvorschriften geändert haben, aber allgemein können Fahrzeugbesitzer, die Autobahnen oder bestimmte Straßen nutzen, möglicherweise Mautgebühren zahlen müssen. In einigen Ländern müssen auch Fahrzeuge, die bestimmte Umweltstandards nicht erfüllen, zusätzliche Gebühren entrichten. Es wäre am besten, die aktuellen Mautvorschriften in der spezifischen Region zu überprüfen, in der Sie fahren möchten, um genaue Informationen zu erhalten.

Was kostet Toll Collect?

Toll Collect ist ein elektronisches Mauterfassungssystem, das in Deutschland für Lkw über 7,5 Tonnen auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen gilt. Die Kosten für die Nutzung von Toll Collect hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Fahrzeugs, der gefahrenen Strecke und der Emissionsklasse des Fahrzeugs.

Die Mautgebühren werden anhand eines Tarifsystems berechnet, das verschiedene Kategorien von Fahrzeugen und Straßen berücksichtigt. Die genauen Preise können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es am besten, die aktuellen Gebühren auf der offiziellen Website von Toll Collect oder in den entsprechenden Verordnungen zu überprüfen.

Ist eine Mautaufstellung eine Rechnung?

Eine Mautaufstellung ist im Allgemeinen eine detaillierte Zusammenfassung der Mautgebühren, die für die Nutzung von gebührenpflichtigen Straßen oder Autobahnen anfallen. Es ist keine Rechnung im herkömmlichen Sinne, wie zum Beispiel eine Rechnung für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen.

Eine Mautaufstellung listet normalerweise die Fahrzeugdaten, die gefahrene Strecke, den Zeitraum der Nutzung und die entsprechenden Gebühren auf. Es dient dazu, den Fahrzeughaltern oder Unternehmen eine klare Übersicht über die angefallenen Mautkosten zu geben. In einigen Fällen kann eine Mautaufstellung jedoch als Grundlage für die Erstellung einer Rechnung dienen, insbesondere wenn es sich um gewerbliche Fahrzeuge handelt, bei denen die Mautkosten von einem Unternehmen bezahlt werden müssen.

Maut für LKW ab Zwölf-Tonner

Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen gestartet

Am 1. Januar ist auf den deutschen Autobahnen das Lkw-Mautsystem in Betrieb genommen worden. Lastwagen ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht müssen seit Samstag eine von der Fahrstrecke abhängige Benutzungsgebühr bezahlen. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Kilometer und ist von der Anzahl der Achsen und der Emissionen des Fahrzeuges abhängig. Wegen erheblicher technischer Pannen in der Erprobungsphase erfolgte die Einführung des Systems 16 Monate später als ursprünglich geplant.

Während Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) mit einem reibungslosen Anlauf rechnet, warnen Spediteursverbände und ADAC vor möglichen Staus aufgrund langer Schlangen vor den Maut-Kassenterminals. Wegen des Fahrverbots an Feier- und Sonntagen, von dem nur Lkw mit frischen und verderblichen Waren ausgenommen sind, beginnt die heiße Phase für das Mautsystem allerdings erst am Sonntag ab 22.00 Uhr.

Mautpreller sollen mit mobilen Kontrolleuren, den auf Maut-Brücken über den Autobahnen installierten Sensoren sowie durch gezielte Betriebskontrollen aufgespürt werden. Stolpe sagte, es werde keine Nachsicht mit schwarzen Schafen geben. Mautpreller müssten unter Umständen auch mit der Stilllegung ihres Lkw rechnen.

Die Maut soll im Jahr 2005 rund drei Milliarden Euro in die Bundeskasse spülen. Nach Abzug laufender Kosten sollen davon 2,4 Milliarden Euro in den Ausbau der Verkehrs-Infrastruktur fließen. Die Erhebung der Gebühr erfolgt auf drei Wegen. Bei Fahrzeugen, die bereits ein elektronisches Erfassungssystem an Bord haben, wird automatisch abgebucht. Alle anderen Trucker können ihr Ticket bis zu drei Tage vor Fahrantritt entweder über Internet oder an speziellen Terminals entlang der Autobahnen buchen.

Am 03. Jan. 2005

Pkw-Maut

Verkauf von Autobahnen wird angeblich geprüft

Auf der Suche nach neuen Geldmitteln für den Bundeshaushalt wird jetzt angeblich der Verkauf von Autobahnen geprüft. Wie die Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" am Mittwoch berichtet, hätten Experten im Bundesverkehrsministerium bereits den Wert des deutschen Autobahnnetzes taxiert. Privaten Investoren könnten danach die Autobahnen zwischen 90 und 100 Milliarden Euro wert sein. Zur Finanzierung könnten die Investoren auf eine Maut auch für Pkw zurückgreifen, die private Autofahrer nach Schätzungen jährlich mit rund 150 Euro belasten würde. Diese Lösung käme allerdings erst auf lange Sicht in Betracht, hieß es. Die Bundesregierung hat dementiert, dass es entsprechende Pläne gibt.

Bezogen auf die mutmaßlichen Pläne zum Verkauf der Autobahnen und die Pkw-Maut sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums: "Beides ist selbstverständlich falsch. Bundesverkehrsminister Stolpe denkt nicht im Mindesten daran, die deutschen Autobahnen zu verkaufen, und Sie wissen, dass er ein entschiedener Gegner der Pkw-Maut ist", hob er hervor.

Am 18. Mai. 2005

Mautsystem

ADAC kritisiert "Massenüberwachung" von Autofahrern

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) weist in seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift darauf hin, dass Deutschlands Verkehrsteilnehmer "immer häufiger durch heimliche Überwachungsmaßnahmen kontrolliert werden". Der Autoclub kritisiert "die Erfassungswut des Staates und fordert eine datenfreie Fahrt". Die Autobahn-Mautbrücken würden nicht nur Lkw, sondern auch Pkw erfassen. Beim "Video-Scanning" würde die Polizei schon jetzt in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz "anlass- und verdachtsfrei" die Nummernschilder von Autos erfassen. "Fünf Millionen Nummernschilder scannt zum Beispiel allein die bayerische Polizei allmonatlich auf Autobahnen und Bundesstraßen - eine neue Dimension der Massenüberwachung".

Offiziell begründet wird die Überwachung mit der Kriminalitätsbekämpfung. In sekundenschnelle glichen Computer die Kennzeichen der an den Mautstellen vorbeifahrenden Autos mit der Fahndungsliste ab. Der Erfolg der Maßnahme ist laut ADAC "bestürzend gering". Bei gerade mal 0,03 Promille der erfassten Kennzeichen werden man fündig, wobei damit keinesfalls Kapitalverbrecher oder Terroristen, "sondern überwiegend säumige Versicherungszahler, Fahrer mit gestohlenen Kennzeichen" und sonstige Kleinkriminelle gefunden würden. Dennoch bereiteten weitere Bundesländer die Einführung eines flächendeckenden Videoscannings vor.

Staats- und Verwaltungsrechtler sehen bei dieser Überwachungsmaßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, schreibt der ADAC. Danach habe jeder Einzelne das Recht auf "datenfreie Fahrt", solange er sich im Straßenverkehr an die gültigen Regeln halte.

Wohin die Überwachung schnell führen könne, zeige das Beispiel Großbritannien. Dort fordere die Polizei, dass an allen Straßen Kennzeichenerfassungsgeräte installiert und die Daten fünf Jahre lang aufbewahrt werden sollten.

Auch in Deutschland würden schon jetzt "vielfache Systeme" die Wege der Autofahrer "registrieren": Überwachungskameras in Innenstädten, Videomautsysteme an Autobahnen sowie GPS-gestütztes Flottenmanagement oder auch Routenspeicher in Navi-Geräten. In Österreich gebe es zudem "Section Control"-Kameras zur Tempokontrolle auf längeren Strecken.

Die Brücken zur Kontrolle der deutschen Lkw-Maut fotografierten zweimal jedes Fahrzeug und tilgten derzeit alle Digitalbilder bis auf jene von Mautprellern. Per Satellitenortung habe das Mautsystem zugleich "volle Kenntnis über die gefahrenen Strecken der zahlenden Kundschaft".

Der ADAC erinnert daran, dass im Mautgesetz 2003 noch festgeschrieben worden war, dass die gesammelten Daten ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden dürften. "Doch schon beraten Experten des Innnenministeriums über ein 'Aufboren' des Gesetzes, um die Lkw-Daten auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen zu können." Der ADAC befürchtet eine schrittweise weitere Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten etwa von Autofahrern. "Klar ist: Der Schritt hin zum gläsernen Autofahrer, dessen Wege immer nachvollziehbarer werden, ist heutzutage kein großer mehr."

ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2005 "Rundumüberwachungen", mit denen ein umfassendes Persönlichkeitsprofil des Verkehrsteilnehmers erstellt werden kann, für unzulässig erklärt hat. Es müsse der Grundsatz der Datenvermeidung gelten.

Am 14. Nov. 2006

Einführung einer Autobahnmaut

Becksteins Vorschlag zur Senkung der Mineralölsteuer

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine Senkung der Mineralölsteuer ab. Zu einem entsprechenden Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sagte Merkel am Donnerstag: "Ich glaube, dass wir jetzt nicht Versprechungen machen können, die unsere Haushaltsdisziplin wieder in Frage stellen würden. Und die Mineralölsteuer zu senken, würde das bedeuten." Beckstein argumentierte, angesichts der Rekord-Spritpreise müssten die Steuern auf Benzin um 15 Cent und auf Diesel um 10 Cent reduziert werden. Die Einnahmeverluste des Staates möchte er durch eine 120 Euro teure Jahresvignette gegenfinanzieren. Der Automobilclub von Deutschland nannte Becksteins Zahlenspiele schlicht eine "Milchmädchenrechnung".

Ob die erhoffte Senkung der Spritpreise tatsächlich geschehe, liege nicht in der Hand des Staates, sondern der Mineralölkonzerne. Stattdessen solle der Staat die Kraftfahrzeugsteuer kürzen. Becksteins Modell habe eine Deckungslücke von rund 4,5 Milliarden Euro. Auch der ADAC kommt auf eine ähnlich hohe Summe, die dem Staat entgehen würde.

Beckstein begründete seinen Vorstoß für die Einführung einer Jahresvignette damit, dass dann auch alle ausländischen Verkehrsteilnehmer "einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung unserer Straßen leisten" müsste. Unterm Strich kämen die meisten Autofahrer mit einer Jahresvignette preiswerter weg als bisher, behauptete Beckstein. Wer mehr als 9000 Kilometer im Jahr fahre, zahle mit der Vignette weniger als bislang. Das komme "vor allem den stark belasteten Pendlern zugute".

Das Bundesverkehrsministerium wies die Vorschläge Becksteins strikt zurück. "Der eigentliche Skandal ist die permanente Erhöhung der Benzinpreise durch die Mineralölkonzerne", sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Die einzige nachhaltige Gegenstrategie laute: "Weg vom Öl, hin zu alternativen Energien."

Unterstützung bekommt Beckstein von der baden-württembergischen Landesregierung. Man begrüße den Vorstoß für eine Autobahnmaut und die Entlastung der Autofahrer bei der Mineralölsteuer. Allerdings zielt die Stuttgarter Regierung dabei mehr auf eine neue Finanzierung des Fernstraßenbaus. Die Mauteinnahmen müssten dafür zweckgebunden werden.

Am 22. Nov. 2007

update 2024-08-09

FAQ der dringlichsten Fragen

LKW-Maut bezahlen: Alle Möglichkeiten im Überblick

Die Bezahlung der LKW-Maut in Deutschland erfolgt grundsätzlich vor Fahrtantritt oder während der Fahrt. Dabei stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sowohl automatische als auch manuelle Verfahren umfassen.

Kann man Maut online bezahlen?

Ja, die LKW-Maut kann online bezahlt werden. Hierfür gibt es zwei Hauptwege:

Über das Toll Collect Portal: Auf der offiziellen Website von Toll Collect können Sie sich registrieren und Ihre Fahrten manuell buchen. Sie geben dabei Start- und Zielort, Fahrzeugdaten und weitere Details ein. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Lastschrift oder über ein Guthabenkonto. Über EETS-Anbieter: European Electronic Toll Service (EETS) Provider bieten eine zentrale Plattform zur Mautzahlung in mehreren europäischen Ländern. Sie können sich bei einem EETS-Anbieter registrieren und Ihre Fahrten über dessen System buchen und bezahlen.

Wie wird die LKW-Maut bezahlt?

Neben der Online-Zahlung gibt es weitere Möglichkeiten, die LKW-Maut zu begleichen:

On-Board-Unit (OBU): Die OBU ist ein kleines Gerät, das im Fahrzeug installiert wird und die Maut automatisch erfasst und abrechnet. Die OBU kommuniziert mit den Mauterfassungsanlagen an den Straßen und übermittelt die notwendigen Daten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über ein bei Toll Collect registriertes Konto. Toll Collect App: Mit der App können Sie Ihre Fahrten manuell buchen und bezahlen, ähnlich wie über das Online-Portal. Die App bietet zusätzliche Funktionen wie die Anzeige mautpflichtiger Strecken und die Berechnung der Mautkosten.

  • Mautstellen-Terminal: An einigen Autobahnraststätten gibt es Mautstellen-Terminals, an denen Sie die Maut manuell bezahlen können. Dies ist jedoch eher eine Ausnahme und wird hauptsächlich für Fahrzeuge ohne OBU genutzt.

Erweiterungen und wichtige Hinweise:

  • Mautpflicht: Denken Sie daran, dass die Mautpflicht in Deutschland für LKW ab 7,5 Tonnen (ab 1. Juli 2024 auch für LKW über 3,5 Tonnen) gilt. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen und Ausnahmen.
  • Registrierung: Für die meisten Zahlungsmethoden ist eine Registrierung bei Toll Collect oder einem EETS-Anbieter erforderlich.
  • Zahlungsmittel: Je nach gewählter Zahlungsmethode können Sie per Kreditkarte, Lastschrift, Guthabenkonto oder an Mautstellen-Terminals auch in bar bezahlen.
  • Kontrollen: Die Einhaltung der Mautpflicht wird regelmäßig kontrolliert. Bei Nichtzahlung drohen hohe Bußgelder.

Ausländische LKW: Auch ausländische LKW sind in Deutschland mautpflichtig. Informieren Sie sich über die speziellen Regelungen für Ihr Land.

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