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Autobahnen Deutschland | Letzte Meile Freiheit?

Umwelt und Verkehr | Hessischer Herrenwald soll bei Autobahnbau geschont werden

AutobahnkreutzDer NABU Hessen begrüßt grundsätzlich die Absicht der Planungsträger der A 49, nunmehr östlich des Herrenwaldes eine Linie zu prüfen, die alle FFH-Bereiche umfährt. Die nun auch seitens der Straßenbauverwaltung erfolgende Anerkennung der hohen Schutzwürdigkeit des Herrenwaldes sei ein Fortschritt, so der NABU. Bereits 1999 hatte der Vertreter des NABU, Wulf Hahn, in seiner Stellungnahme im Raumordnungsverfahren zur A 49, Neustadt - A5, auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Die nun wieder in die Diskussion kommende östliche Umfahrung Neustadts war schon im ROV 1999 unter dem Variantennamen "Blaue Ecke" geprüft worden. Die Variante "Blaue Ecke" umfährt Neustadt östlich, führt zwischen Wahlen und Arnshain nach Südwesten an der Kernstadt Kirtorf vorbei und stößt hinter Erbenhausen wieder auf die jetzt zur Disposition gestellte Herrenwaldtrasse. Damals war der Korridor aus verkehrlichen und umweltfachlichen Gründen richtigerweise ausgeschieden worden. Er tangiert nämlich im Südosten von Neustadt das seit langem vom Land Hessen gemeldete FFH-Schutzgebiet für den Ameisenbläuling.

In diesem Bereich eine FFH-konfliktfreie Lösung zu finden wird vom NABU als schwierig eingeschätzt. Hessen weltverträglichkeitsstudie des Landes Hessen hatte bereits 1997 diesen Bereich als Tabuzone identifiziert. Ebenso stark ins Gewicht fällt dabei die Zerschneidung der bisher weitgehend ungestörten Kulturlandschaft rund um die Stadt Kirtorf, so der NABU weiter. Bei Maulbach ist wegen des Hirschkäfervorkommens von einem potenziellen FFH-Gebiet bzw. wegen des Brutnachweises des Schwarzstorches von einem faktischen Vogelschutzgebiet auszugehen.

Deshalb favorisiert der NABU weiterhin eine Lösung über den Maulbachkorridor bis Kirchhain und von dort eine Weiterführung nach Marburg über die B 62/B3A (Marburgvariante), so Landesgeschäftsführer Hartmut Mai.

Am 27-01-2004

Haftstrafe für Autobahnraser

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am heutigen Mittwoch den 34-jährige Versuchsingenieur von DaimlerChrysler zu eineinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Er hatte im vergangenen Sommer einen Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe verursacht, bei dem eine 21-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter ums Leben kamen. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Verkehrsgefährdung verurteilt. Anlässlich des Urteils kritisiert der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. eine "nachsichtige" Behandlung von Verkehrs-Rambos durch die Justiz. Bei einem generellen Tempolimit von 120 km/h wäre der tödliche Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe nicht passiert.

Wer bei extrem hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn bis auf wenige Meter auf die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs auffahre und so den anderen Fahrer zum Ausweichen nötigen wolle, handele nicht etwa fahrlässig, sondern nehme bewusst einen schweren Unfall in Kauf. "Tödliche Raserei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen und so muss diese Straftat auch geahndet werden", fordert René Waßmer, VCD-Bundesgeschäftsführer. "Menschen, die ihr Auto als Waffe gebrauchen, dürfen nicht länger mit Nachsicht behandelt und lediglich zu Geldbußen oder vergleichsweise kurzen Gefängnisstrafen verurteilt werden."

Nach Ansicht des Gerichts hat der Versuchsingenieur durch extrem schnelles und dichtes Auffahren den Unfall verursacht. Es sei davon auszugehen, dass der Mercedes zwischen 230 und 250 Stundenkilometer schnell war. Der Abstand zwischen den beiden Unfallwagen habe maximal 20 Meter betragen.

Der Fall des Autobahnrasers macht nach Ansicht des VCD zudem die notwendigen politischen Konsequenzen deutlich. Deutschland sei immer noch das einzige Land weltweit, das keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen kenne. Bei einem generellen Tempolimit von 120 km/h wäre der tödliche Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe nicht passiert. Vertreter aller politischen Parteien müssten sich deshalb zu einem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bekennen. Nur so könne in Kombination mit flächendeckenden Kontrollen von Geschwindigkeit und Abstand langfristig mehr Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden. Eine Untersuchung der EU zeige zudem, dass die Absenkung der Durchschnittsgeschwindigkeit um nur einen Kilometer pro Stunde die Zahl der Unfälle mit Personenschäden bereits um zwei Prozent senke.

Auch die Autoindustrie müsse zu ihrer Verantwortung stehen, wenn sie die Raserei ihrer Testfahrer zumindest dulde. "DaimlerChrysler baut nicht nur extrem schnelle Autos, sondern lässt zu, dass Werksfahrer mit unverantwortlichem Tempo und Rambo-Manieren im Verkehr unterwegs sind. Dabei ließe sich solches Verhalten durch einfache technische Maßnahmen unterbinden", kritisiert Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Insofern habe auch das Unternehmen in Karlsruhe mit auf der Anklagebank gesessen.

Der VCD tritt mit dem Konzept "Vision Zero" für eine Neuausrichtung in der Verkehrssicherheitspolitik ein, die den Menschen zum Maßstab für die Verkehrsgestaltung macht und das Ziel von Null Verkehrstoten verfolgt. Durch eine Vielzahl von koordinierten Einzelmaßnahmen, darunter generelle Tempolimits, müsse die Zahl der Verkehrsopfer bis zum Jahr 2010 zunächst halbiert werden.

Am 18-02-2004

Kritik an Rechtssprechung bei Verkehrsdelikten

Der sogenannte Autobahnraser von Karlsruhe soll auf freiem Fuß bleiben. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 35-Jährigen am Donnerstag in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Es fällte damit im Berufungsverfahren ein deutlich milderes Urteil als das Amtsgericht Karlsruhe, das den Versuchsingenieur von DaimlerChrysler zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt hatte. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe an. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. kritisiert die Rechtssprechung bei schweren Verkehrsdelikten als unangemessen nachsichtig.

Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht wie im Fall des Daimler- estfahrers einen Autofahrer als eindeutig schuldig für einen schweren Unfall mit Todesfolge ansehe, gleichzeitig aber die Strafe bis zur Harmlosigkeit reduziere. Das Revisionsurteil stehe damit in der Tradition vergleichbarer Fälle, die lebensbedrohliche Verkehrsvergehen als Kavaliersdelikte erscheinen ließen.

"Es geht nicht darum Menschen vorschnell abzuurteilen oder leichtfertig zu bestrafen. Aber wenn ein Gericht wie im Falle des rasenden Testfahrers eindeutig die Schuld des Angeklagten feststellt, sollte die Strafe das auch zum Ausdruck bringen.", so Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender. Schließlich sei Raserei mit Todesfolge eine schwerwiegende Straftat und keine Bagatelle.

Eine strengere Bestrafung von schweren Verkehrsdelikten sei erforderlich, um im Sinne der Abschreckung positiv auf das Verkehrsverhalten einzuwirken. Es gelte insbesondere Rasern - zum Beispiel durch frühzeitigen und dauerhaften Entzug des Führerscheins - Einhalt zu gebieten. Strafen allein reichen aus Sicht des VCD allerdings nicht aus, um den Verkehr auf deutschen Straßen sicherer zu machen. Hier sei die Politik in Bund und Ländern maßgeblich gefordert.

Am 29-07-2004

Verkehrsgerichtstag

Anlässlich des in Goslar statt findenden 43. Verkehrsgerichtstags wendet sich der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen Gesetzesverschärfungen. Das Problem liegt nach Auffassung des Verkehrsclubs nicht in mangelhaften Gesetzen, sondern in fehlenden Kontrollen und unzureichender Strafverfolgung. Um die Sicherheit auf Fernstraßen zu erhöhen, fordert der VCD erheblich mehr Abstands- und Geschwindigkeitskontrollen. Raser und Drängler müssten zudem konsequenter verfolgt und bestraft werden als bisher.

Bei erwiesenen Vergehen, die Verletzungen oder sogar den Tod anderer Menschen zur Folge haben, müssen nach Auffassung des VCD die bestehenden Möglichkeiten des Strafrechts ausgeschöpft werden. "Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sind definierte Straftatbestände, die auch im Straßenverkehr angewendet werden können und müssen", meint VCD-Vorstandsmitglied Hermann-Josef Vogt.

Eine gerichtliche Verfolgung setze allerdings die Entdeckung der Straftat, ausreichende Beweise und die Verfolgung der Täter voraus. Daher fordert der VCD, die rund 12.000 Kilometer Bundesautobahnen flächendeckend mit stationären und mobilen Abstands- und Geschwindigkeitsmessgeräten auszustatten. Zudem sei es sinnvoll, die Ausdehnung der Halterhaftung zu prüfen, wie sie auch von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem EU-Programm zur Halbierung der Verkehrstotenzahl vorgeschlagen werde.

Die vom Bundesverkehrsministerium vorgesehene Erhöhung der Bußgelder und Ausdehnung von Fahrverboten bei Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen gehen nach Ansicht des VCD in die richtige Richtung. So könne verkehrsgefährdendes Verhalten, auch ohne Unfallfolge, empfindlichere Strafen nach sich ziehen und Raser möglicherweise rechtzeitig zur Vernunft bringen.

Um eine "neue Geschwindigkeitskultur" auf deutschen Straßen zu befördern, muss aus Sicht des VCD zudem "die deutsche Sonderstellung beim Tempolimit" fallen. "In keinem anderen Land der Welt darf auf Autobahnen beliebig schnell gefahren werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist daher auch in Deutschland überfällig und muss auf die Tagesordnung", fordert der VCD.

Am 26-01-2005

60er und 70er Jahre

Mehr als jede zehnte Autobahnbrücke in Deutschland ist nach einem Zeitungsbericht marode und entspricht nicht den technischen Anforderungen. In einer Aufstellung des Bundesverkehrsministeriums würden 2000 Brücken mit einer Zustandsnote schlechter als drei bewertet und stünden somit in den nächsten Jahren für größere Instandsetzungsmaßnahmen an, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post".

Das Bundesverkehrsministerium erklärte, bei den Brücken handle es sich unter anderem um große Spannbeton- und Stahlbauten der 60er und 70er Jahre, die mit den auf damaligen Erkenntnisstand basierenden Lastannahmen, Bemessungsverfahren und Bauweisen teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprächen.

Am 23-08-2005

1,3 Milliarden Euro

In Hessen wurde am Donnerstag ein erster Neubauabschnitt der Autobahn A 44 für den Verkehr freigegeben. Er ist Teil der insgesamt 65 Kilometer langen Neubaustrecke der A 44 zwischen Kassel und Eisenach. Der Bund investiert in dieses Verkehrsprojekt Deutsche Einheit etwa 1,3 Milliarden Euro. "Mit der heutigen Verkehrsfreigabe wird die Verbindung der Wirtschaftszentren in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen entscheidend verbessert", sagte Mertens, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Die Umweltschutzorganisation Robin Wood protestierte gegen die geplante Autobahn. Wer Straßen sähe, werde noch mehr Verkehr ernten, hieß es bei den Umweltschützern unter Verweis auf entsprechende verkehrspolitische Erfahrungen in der Vergangenheit. Der Güterverkehr auf deutschen Straßen sei von 1991 bis 2002 um rund 45 Prozent gestiegen. Dadurch habe der Schadstoffausstoß stark zugenommen.

Zwei Drittel der verkehrsbe­dingten Stickstoff-Emissionen, mitverantwortlich für das Waldsterben, stammen nach Angaben von Robin Wood aus den Auspuffrohren der Lastkraftwagen. Dazu kämen "krebserregender Dieselruß" und das Treibhausgas Kohlendioxid. Prognosen gingen von einer weiteren starken Zunahme des Güterverkehrs im Zuge der EU-Osterweiterung aus. Straßenbauprojekte wie die Abkürzungsautobahn A 44 machten es für Unternehmen billiger und damit attraktiver, Güter zwischen Polen, Tschechien und Westeuropa auf der Straße zu transportieren - "mit ökologisch fatalen Folgen".

Wer jetzt eine neue Autobahn baue, ziehe mehr Straßenverkehr an. Der massenhafte Güterverkehr werde aber auf der Straße nicht zu bewältigen sein, "ohne dass die Gesundheit der Menschen in der Re­gion darunter leidet, Natur zerstört und das Klima belastet wird", meint Monika Lege von Robin Wood. Sie forderte eine Verkehrswende anstelle von neuen Straßen: "Güter runter von den Straßen und rauf auf die Schiene."

Die Umweltorganisation wies darauf hin, dass als nächstes "der naturschutzrechtlich äußerst problematische Abschnitt Hessisch Lichtenau westlich von Walburg" gebaut werden solle. Hier habe das Bundesverwaltungsgericht 2002 einen Baustopp verfügt - "wegen erheblicher Eingriffe in das nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ge­schützte Gebiet Lichtenauer Höhe". Noch in diesem Jahr werde ein neuer Planfeststellungsbeschluss er­wartet. Robin Wood fordert, diese Planung aufzugeben und ein Konzept vorzulegen, wie der Güter­verkehr verringert und auf die Schiene verlagert werden könne.

Die Umweltschützer verlangen, es bei der Ortsumfahrung zu belassen und die weiteren Planungen für die A44 aufzugeben. Die Region verfüge bereits über ein dichtes Autobahnnetz. Die zusätzliche Ver­bindung hätte allein den Zweck, eine Abkürzungsstrecke zwischen A7 und A4 für den Transitverkehr zu schaffen. Dafür sollten mindestens 1,3 Milliarden Euro Steuergelder verbaut werden. Auf einer Strecke von 65 Kilometer würde Landschaft asphaltiert, sieben europäische Naturschutzgebiete würden dabei in Mitleidenschaft gezogen.

Die A44 solle zwischen Kassel und dem thüringischen Wommen parallel zur Bundesstraße 7 verlau­fen. Auf der B 7 habe der hessische Wirtschaftsminister Rhiel erst im August dieses Jahres - auf Druck von AnwohnerInnen, Verkehrsinitiativen und Umweltverbänden - ein LKW-Durch­fahrverbot angeordnet. Die AnwohnerInnen der Bundesstraße seien also bereits vom LKW-Durch­gangsverkehr entlastet und brauchten dafür keine Autobahn.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums wurden insgesamt bis Ende 2004 bereits rund 11,8 Milliarden Euro in die insgesamt sieben Straßenbauvorhaben der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit investiert. Allein in die A 44 und A 4 Kassel - Eisenach - Dresden - Görlitz seien bereits 2,5 Milliarden Euro geflossen. "Mit diesen Investitionen hat die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Ländern und für das Zusammenwachsen Deutschlands geleistet", so Staatssektretärin Mertens.

Am 06-10-2005

1,86 Milliarden

Das bedeutendste "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" ist fertiggestellt: Die neue Ostseeautobahn misst 323,2 Kilometer. Sie ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes und verbindet nunmehr Lübeck und Stettin (Szecin). Bundeskanzlerin Angela Merkel drückze als Bewohnerin von Mecklenburg-Vorpommern ihre Freude darüber aus, das Projekt einweihen zu können. Es sei eine "Schlagader für mehr wirtschaftliche Kraft" und "eine Lebensader des Nordens". Der Bau und der Grunderwerb der Autobahn haben nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 1,86 Milliarden Euro gekostet.

Die Autobahn ist in kürzerer Zeit realisiert worden, als man das in Deutschland gewohnt ist, sagte Merkel. Sie wies daraufhin, dass die gesetzliche Grundlage für eine schnellere Umsetzung von Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur, die in den ostdeutschen Bundesländern bereits gilt, von der Bundesregierung auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wird. Diese Beschleunigungsgesetzgebung war von Umweltschützern immer wieder kritisiert worden.

Die A 20 verbindet die alten und neuen Länder sowie West- und Osteuropa. Sie besitzt damit europaweite Bedeutung. Nach Überzeugung der Bundesregierung bindet sie Ostseehäfen und Ostseebäder optimal an die Wirtschaftszentren und Hauptabsatzmärkte in Ost und West an. Sie steigere die Attraktivität der norddeutschen Küstenländer für den Fremdenverkehr.

Die überregionale Straßenerschließung im Nordosten Deutschlands sei - bedingt durch die deutsche Teilung - über Jahrzehnte in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet gewesen. Seit Vollendung der Deutschen Einheit 1990 habe sich das Fehlen einer leistungsfähigen Verbindungsstraße entlang der Küste und in den entlegeneren Regionen Vorpommerns, der Insel Rügen und der Uckermark als erheblicher Nachteil für die weitere Entwicklung erwiesen. Nun werde die Ostseeautobahn eine wichtige Verbindung zwischen den alten und den neuen Ländern, aber auch zwischen West- und Osteuropa herstellen.

"Grundsätzlich" sei der Neubau der A 20 "von einem Großteil der Bevölkerung" ausdrücklich begrüßt worden, schreibt die Bundesregierung. Allerding habe es auch Ablehnung, zum Beispiel durch einzelne Umweltverbände oder aufgrund besonderer persönlicher Betroffenheiten gegeben. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Bundesverwaltungsgericht sei aber in allen Verfahren dem Vorhabensträger Recht zugesprochen worden, "nicht zuletzt aufgrund der sorgfältigen Planung und Abwägung sowie der qualitativ hochwertigen Planunterlagen", meint die Regierung.

Einer Verkehrsprognose zufolge sei der Abschnitt Lübeck - Rostock im Jahr 2010 täglich mit 45.000 Rostock .000 Fahrzeugen belastet. Östlich von Rostock würde Rostock einigen Streckenabschnitten 20.000 bis 35.000 Fahrzeuge sein. Zwischen Lübeck und Rostock seien in den Hauptreisezeiten derzeit bereits etwa 30.000 Kraftfahrzeuge täglich zu verzeichnen. Die Autobahn werde in diesem durchgängig fertiggestellten Abschnitt "bereits nach kurzer Zeit hervorragend angenommen".

Am 07-12-2005

Beschleunigungs-Gesetz

Das zum Jahresende auslaufende Gesetz zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung in Ostdeutschland wird bis Ende 2006 verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin gegen die Stimmen der Links-Fraktion und der Grünen. Das Gesetz soll weiterhin gelten, bis eine entsprechende bundesweite Regelung beschlossen ist. Es ist umstritten, weil es die Rechtsschutzmöglichkeiten beispielsweise gegen Autobahnbauten stark einschränkt.

Nach dem Gesetz ist das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen in den neuen Ländern zuständig. Juristen kritisieren jedoch, dass das oberste Verwaltungsgericht, das normalerweise nur über Rechtsfragen zu entscheiden hat, sich bei Verkehrswegeplanungen auch mit Tatsachenproblemen beschäftigen muss, obwohl es dafür nicht ausgestattet sei. Umweltschützer kritisieren zudem, dass der Rechtsschutz gegen Verkehrswegeplanungen verkürzt wird.

Dies ist allerdings auch das Ziel des Gesetzes: "Wir wollen die Planungszeiten in Deutschland um ein Drittel verkürzen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nach der Bundestagsdebatte über den Regierungsentwurf "zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben".

Damit solle die in den neuen Ländern geltende Regelung auf ganz Deutschland übertragen werden, so Tiefensee. Da das Bundesverwaltungsgericht aber nicht überlastet werden dürfe, würden in dem Gesetzentwurf 86 Verkehrswegevorhaben genannt, für die die Neuregelung gelten solle.

Am 16-12-2005

Studiengebühren

Aus Protest gegen die geplanten Studiengebühren haben rund 500 Studenten in der Nacht zum Freitag die Marburger Stadtautobahn für zwei Stunden blockiert. Die Studenten waren nach einer Vollversammlung im Audimax zu einer Spontandemonstration durch die Oberstadt aufgebrochen. Im Anschluss blockierten sie zunächst die zentrale Kreuzung Marburgs und liefen dann auf die Stadtautobahn, wo sie sich mit Musik, Fahrrädern und Transparenten niederließen.

Erst nach einer Stunde räumten sie zumindest eine Autobahnseite, um dann weiter zum Marburger CDU-Parteibüro zu ziehen. "Bildung für alle, sonst gibt's Krawalle", skandierten sie.

Am 12-05-2006

Millionenbetrug beim Autobahnbau

In der Korruptionsaffäre um den Kölner Baukonzern Strabag AG und den Bau der Autobahn 72 zwischen Stollberg und Chemnitz werden nach Ermittlerangaben mindestens sechs Behördenmitarbeiter beschuldigt. Neben zwei Spitzenbeamten des Autobahnamtes Sachsen und einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes Chemnitz bestehe auch gegen drei weitere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Verdacht der Untreue und der Bestechlichkeit, sagte der Chemnitzer Oberstaatsanwalt Gerd Schmidt der "Sächsischen Zeitung".

Das Blatt zitiert Schmidt mit den Worten, dass die Beschuldigten "in unterschiedlichem Maße verdächtig" seien. Insgesamt gebe es derzeit 25 Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Firmen und Behörden wegen Insolvenzverschleppung, Ausstellung von Scheinrechnungen und schwarzer Kassen. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich nach Angaben der Ermittler auf rund 27 Millionen Euro. Vier Beschuldigte, die bei einer verhaftet worden waren, kamen unter Auflagen wieder frei.

Die Strabag AG hatte kürzlich eine Verwicklung seiner Chemnitzer Niederlassung in den jüngsten Betrugsskandal beim Bau der Autobahn 72 zugegeben. "Unter Mitwissen der örtlichen Geschäftsleitung" hätten Subunternehmen Scheinrechnungen ausgestellt. Es sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Der Konzern hatte angekündigt, die Niederlassung mit ihren 90 Angestellten aufzulösen.

Die Staatsanwaltschaft beschränkt ihre bereits seit Monaten laufenden Ermittlungen allerdings nicht auf die Niederlassung Chemnitz. Presseberichten zufolge durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft auch Büroräume der Konzernzentrale von Strabag in Köln und beschlagnahmten Beweismaterial.

Am 06-02-2007

Autobahnraststätten

Knapp zweieinhalb Jahre nachdem die britische Beteiligungsgesellschaft Terra Firma Capital Partners den Bonner Autobahnraststättenbetreiber Tank & Rast übernommen hat, steht vermutlich ein neuer Verkauf des Unternehmens an. Damit würde das Unternehmen seit der Privatisierung im Jahr 1998 zum dritten Mal den Betreiber wechseln. Die US-Bank Citigroup habe von Terra Firma das Mandat erhalten, den Markt zu sondieren, sagte eine mit der Situation vertraute Person am Dienstag dem Nachrichtenmagazin Reuters. Unter Berufung auf Informationen aus Finanzkreisen berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", dass der Finanzdienstleister Citigroup Inc. den Verkaufsprozess koordinieren soll.

Mit rund 340 Tankstellen - einschließlich 50 Hotels - und 370 Raststätten an 720 Standorten entlang der Autobahn deckt die Tank & Rast-Kette eigenen Angaben zufolge rund 90 Prozent der deutschen Autobahn-Raststätten ab. Durchschnittlich alle 60 Autobahnkilometer findet sich eine Tank- und Raststätte des Unternehmens, das 1951 als Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH gegründet wurde. Das Unternehmen arbeitet seit dem Jahr 2004 zudem intensiv mit Gastronomiemarken, wie Barilla, Burger King, Mc Donald's, der zu Apax-Partners L.P. gehörende Nordsee-Kette, Segafredo und Lavazza zusammen.

Die Bietergemeinschaft der Allianz-Tochter Capital Partners, Apax Partners L.P. und LSG Lufthansa Service Holding hatte 1998 den Zuschlag zur Übernahme der Autobahn Tank & Rast AG erhalten. Mit dieser Beteiligung engagierte sich die Catering-Tochter der Lufthansa erstmals in einem, vom Fluggeschäft unabhängigen, Bereich.

Mit dem ursprünglichen Verkauf der Aktien waren nach Angaben der Bundesregierung vom 6. Januar 2005 gewisse verpflichtende politische Vorgaben verbunden. Demnach sollte das nach Auffassung der Bundesregierung bewährte System "Fahren, Tanken und Rasten auf der Autobahn" erhalten bleiben. Auch sollte die mittelständische Pächterstruktur sowie die Angebotsvielfalt erhalten werden. Des weiteren wurde die Vermeidung von Monopolen zur Bedingung gemacht.

Die Zahl der Pächter wurde seit 2004 dennoch reduziert. Aus "wirtschaftlichen Gründen", wie es hieß. Laut Financial Times hat Terra Firma seit dem Kauf des Unternehmens zudem die Pachten zwischen den Jahren 2005 und 2007 um mehr als das Doppelte erhöht. Die betroffenen Pächter äußerten offenbar öffentlich ihren Unmut über das Vorgehen.

Am 17. November 2004 gaben die Hauptaktionäre von Tank & Rast bekannt, dass sie ihre Beteiligung am Unternehmen an den britischen Investor Terra Firma Capital Partners verkaufen wollten. Das Unternehmen wechselte für 1,1 Milliarden Euro den Besitzer.

Laut Financal Times übernahmen die Banken Royal Bank of Scotland, Société Générale und WestLB die Refinanzierung von 1,2 Milliarden Euro der Tank & Rast-Kette. Die Beratung für den Verkauf des Unternehmen hatte die US-amerikanische Investmentbank Goldmann Sachs Group Inc. übernommen.

Der Finanzinvestor Terra Firma Capital Partners hatte laut Financial Times vom Juli 2006 die Schulden von Tank & Rast um mehr als ein Drittel aufgestockt und dadurch eine Sonderausschüttung an ihre Geldgeber von rund 400 Millionen Euro finanziert. Damit hätten die Eigner der Kette bereits das 1,5 bis 2-fache ihres Einsatzes zurückerhalten.

Die Frankfurter Allgemeine verweist in Zusammehang mit den aktuellen Verkaufsplänen auf den Verkauf der britischen Raststättenketten Moto und Roadchef, für die das 13- bis 14-fache des operativen Gewinns bezahlt worden sei. Informationen aus Finanzkreisen zufolge hat Tank & Rast im vergangenen Jahr ein operatives Ergebnis von 160 bis 170 Millionen Euro erzielt. Damit ergäbe sich rechnerisch, so die Zeitung, ein Unternehmenswert von 2,1 bis 2,4 Milliarden Euro.

Am 13-04-2007

"Illegale" Müllexporte

Die Bundesregierung will Autobahnen und Häfen stärker kontrollieren. "Wir wollen den zuständigen Behörden eine deutlich verbesserte Grundlage für Kontrollen etwa auf den Autobahnen oder in den Häfen geben", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Begründet wird das Vorhaben mit "illegalen" Müllexporten. Nach Darstellung des Bundesumweltministeriums will die Bundesregierung die Zuständigkeiten für Kontrollen - wie es heißt - "klarer regeln" und außerdem auch die Bußgelder für die "illegalen" Müllexporte erhöhen. Das sehe der Entwurf einer Novelle des Abfallverbringungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett am 18. April beschlossen hat.

Mit der Gesetzesänderung werde das deutsche Recht an die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen angepasst. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat könnte die Neuregelung im Juli dieses Jahres in Kraft treten, teilte das Ministerium mit.

Zuständig für die Kontrolle von Mülltransporten seien im Wesentlichen die Länder. Sie würden mit der Gesetzesänderung "verpflichtet, Anlagen und Unternehmen sowie Mülltransporte per Lkw, Schiff oder Güterzug zu kontrollieren". Dabei wirkten die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Bundesbehörden mit. Das Bußgeld für schwere Verstöße gegen das Gesetz werde von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben. Ergänzend zu den Bußgeldbestimmungen gelten die Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Bundeskabinett hat den Angaben zufolge auch die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren durch das Umweltbundesamt für die Genehmigung von Transporten durch das Bundesgebiet; dabei liegen Herkunft und Entsorgung der Abfälle im Ausland. Die Änderungsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird am 12. Juli 2007 in Kraft treten.

Am 18-04-2007

Naturschutzorganisation BUND klagte

Knapp sechs Jahre nach einem vom Bundesverwaltungsgericht verhängten Baustopp darf die Autobahn 44 von Kassel in Richtung Eisenach jetzt doch weitergebaut werden. Am 12. März erklärte das Leipziger Gericht die überarbeitete Planung des Landes Hessen für rechtmäßig. Die Naturschutzorganisation BUND hatte beanstandet, dass die Trasse bei Hessisch Lichtenau nach wie vor durch ein Gebiet führen soll, das nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt ist

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Beeinträchtigung des Naturschutzes durch das öffentliche Interesse am Autobahnbau gerechtfertigt ist (Az.: 9 A 3.06).

Im Mai 2002 hatten die Leipziger Richter einer Klage des BUND gegen denselben gut zwei Kilometer langen Abschnitt der A 44 stattgegeben und das Land zur Neuplanung verurteilt.

Am 12-03-2008

"Raserei in Deutschland beenden"

Ein Bündnis von Umweltverbänden um den Verkehrsclub Deutschland (VCD) geht davon aus, dass "der deutsche Sonderweg unbegrenzter Raserei auf Autobahnen" sich dem Ende zuneige. Deutschland solle die "Raserei" beenden, bevor die EU es verordne. Die EU-Kommission verfolge das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in allen Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 zu halbieren. Auch aus Klimaschutzgründe müsse mit einem Tempolimit aus Brüssel gerechnet werden. Die deutsche Automobilindustrie und die Politik sollten daher rechtzeitig zur Räson kommen, fordert die im November 2007 gegründete "Allianz pro Tempolimit - Für Verkehrssicherheit und Klimaschutz". Man wolle die Parteien im Bundestagswahlkampf 2009 mit dem Thema zu konfrontieren. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) wird vorgeworfen, der entscheidenden Frage von Geschwindigkeitsbegrenzungen auszuweichen und damit sogar die eigene Partei zu brüskieren. Die SPD hatte sich beim Parteitag in Hamburg erst vor wenigen Monaten mit klarer Mehrheit für ein Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen.

Im Jahr 2000 lag die Zahl der Getöteten auf deutschen Straßen bei 7487. Im Jahr 2007 waren es noch 4970 Tote. Um das EU-Ziel zu erfüllen, müsste sie in nur zwei Jahren auf unter 3750 zurückgehen. Solange Deutschland als einziges EU-Land auf ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen verzichte, werde keine Bundesregierung behaupten können, alles Erdenkliche für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger getan zu haben, so die Allianz pro Tempolimit. Die EU werde unter diesen Umständen gar nichts anderes übrig bleiben, als gegen Deutschland vorzugehen. Darauf müsse sich auch die deutsche Autoindustrie einstellen.

Statt immer mehr Mittelklasselimousinen auf die Straße zu bringen, die bei Tempo 250 elektronisch abgeregelt würden, gehe es auch im ureigenen Eigeninteresse der Hersteller darum, Autos herzustellen, "die einen zivilen Umgang miteinander ermöglichen und die die Welt ökologisch verkraftet".

Eine Analyse der Verkehrsopferzahlen des Jahres 2007 bestätige erneut, dass "zu hohe Geschwindigkeiten auf allen Straßen das mit Abstand größte Verkehrssicherheitsproblem in Deutschland darstellen", so Polizeidirektor Martin Mönnighoff von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Die Erfahrung zeige: "Wer auf Auto-bahnen rasen darf, hält sich auch auf Landstraßen an keine Geschwindigkeitsbegrenzung." Auf deutschen Autobahnen sterben laut Verkehrsclub Deutschland überhöhter Geschwindigkeit jedes Jahr offenbar immer noch über 300 Menschen, davon mehr als 200 auf Streckenabschnitten ohne Tempolimit.

Eine unmittelbare Folge "des Tempowahns" besteht nach Auffassung des Verkehrsclubs "darin, dass hierzulande neben Schweden die europaweit klimaschädlichsten Pkw gebaut und in alle Welt verkauft werden". Auf Basis vorliegender Daten ergebe sich rechnerisch bei einem Tempolimit auf Autobahnen von 120 Stundenkilometern eine kostenfreie CO2-Minderung von rund 3,4 Millionen Tonnen pro Jahr. Das entspreche der CO2-Last, die der gesamte Busverkehr in Deutschland verursache.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, der inzwischen den Tempolimit-Beschluss seiner Partei "nach einigen Pirouetten" öffentlich vertrete, forderte die "Allianz pro Tempolimit" auf, den "Umwelteffekt einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht länger klein zu reden". In den Spritspartipps des Volkswagen-Konzerns könne Gabriel nachlesen, dass Tempo 130 im Vergleich zu Tempo 150 zwei Liter Kraftstoff pro hundert Kilometer spare. Das entspreche etwa 50 Gramm CO2 pro Kilometer.

Am 26-03-2008