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Entsetzen bei Friedensforschern über Präventivkriege der Vereinten Nationen

UN-Reform

Teile des von UN-Generalsekretär Kofi Annan am 21. März vorgelegten Strategiepapiers "In größerer Freiheit" zur Reformierung der Vereinten Nationen löste beim Bundesausschuss Friedensratschlag "helles Entsetzen" aus. Annan ziehe die Möglichkeit in Betracht, Präventivkriege im Namen der Vereinten Nationen zu führen. In Ziffer 125 heißt es dazu: "Wenn es sich nicht um eine unmittelbar drohende Gefahr, sondern um eine latente Bedrohung handelt, überträgt die Charta dem Sicherheitsrat die volle Autorität für die Anwendung militärischer Gewalt, auch präventiv, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren." Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, fielen die Vereinten Nationen nach Auffassung des Friedensforschers Peter Strutynski "nicht nur hinter die eigene UN-Charta, sondern auch hinter den Kellogg-Pakt aus dem Jahr 1928 zurück, in dem die Vertragsstaaten erstmals den Krieg geächtet hatten."

Dieses moderne Verständnis von einem umfassenden Gewaltverbot habe in die UN-Charta von 1945 Eingang gefunden (Art. 2 Abs. 4) und bilde eines ihrer wichtigsten Prinzipien, schreibt Strutynski. Zu Recht seien die USA weltweit kritisiert worden - auch von Kofi Annan selbst-, "weil sie sich in ihrer Nationalen Sicherheitstrategie vom September 2002 den Präventivkrieg als Option vorbehalten haben". Sollten die Vereinten Nationen dieses antiqierte "Recht des Stärkeren" nun auch für sich beanspruchen, gebe es keine Begründung mehr, es einzelnen Staaten vorzuenthalten, meint Strutynski.

Kofi Annan schlage vor, den Artikel aus der UN-Charta, der die Einrichtung eines "Generalstabsausschusses" vorsieht (Art. 47), ersatzlos zu streichen. "Das ist eine Kapitulation vor der Arroganz der großen Militärmächte, insbesondere der USA, die sich bisher stets geweigert haben, sich bei UN-Militäreinsätzen einem UN-Kommando zu unterwerfen." Wenn in der 60-jährigen Geschichte der "Generalstabsausschuss" nie installiert worden sei, spreche das nicht gegen ihn, sondern gegen die Staaten, die zwar die UN in Anspruch nähmen, dafür aber keine Kompetenzen an sie abtreten wollten.

Ärgerlich sei auch die Einseitigkeit der Argumentation Kofi Annans im Kapitel über den Terrorismus. So sehr ihm darin zuzustimmen sei, dass es einer allgemein anerkannten und verbindlichen Definition von "Terrorismus" bedürfe, so wenig könne ihm gefolgt werden, wenn er den Terrorismus auf nicht-staatliche Akteure eingrenze. In Ziffer 91 heiße es ohne jede weitere Begründung: "Es ist an der Zeit, die Debatten über den sogenannten 'Staatsterrorismus' einmal auszuklammern."

"Warum?", fragt Strutynski. "Weil es ihn nicht gibt? Oder weil es nicht opportun ist, darüber zu sprechen? Oder weil bestimmte Regierungen regelmäßig zusammenzucken, wenn die Rede auf den Staatsterrorismus kommt?" Wer über den Terrorismus nicht-staatlicher krimineller Banden spreche, dürfe über den Terrorismus, der im Namen von Regierungen ausgeübt werde, nicht schweigen.

In Deutschland kritisiert der Bundesausschuss Friedensratschlag, dass die Debatte über Auftrag und Gestalt der UNO auf die Frage der Zusammensetzung des Sicherheitsrates reduziert werde. "Die Bundesregierung hat es in den letzten Monaten trefflich verstanden, die UN-Reformdiskussion auf die Frage zu reduzieren, ob Deutschland einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhält oder nicht", kritisiert Strutynski. "Was das oberste Entscheidungsorgan der Vereinten Nationen braucht, ist keine Stärkung der Positionen der reichen Industriestaaten, sondern eine angemessenere Vertretung von Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. Deren Schicksal - das hat die Milleniums-Erklärung von 2000 deutlich gemacht - steht vor allem auf dem Spiel."

"Die deutsche Haltung zur UN-Reform hat damit eine wichtige Unterstützung erhalten", schreibt die Bundesregierung als Reaktion auf den Annan-Bericht. "Kernpunkt seines Konzepts ist die Erweiterung des Sicherheitsrates."

Der Bundesausschuss Friedensratschlag hofft, dass über dass vorliegende Papier des UN-Generalsekretärs eine lebhafte öffentliche Debatte entsteht. Das Völkerrecht, die UN-Charta und die Vereinten Nationen insgesamt dürften dabei nicht dem von der US-Administration inspirierten weltpolitischen "Zeitgeist" geopfert werden. "Wer heute das Gewaltverbot in Frage stellt, darf sich nicht wundern, wenn die Welt noch weiter aus den Fugen gerät."

Die Bundesregierung begrüßte die von Annan vorgeschlagene Möglichkeit, die Reform des Sicherheitsrates "auch mittels einer Mehrheitsentscheidung in der Generalversammlung durchzusetzen".