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Bundesrat stimmt Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie zu

Verkehr

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) sieht in der Entscheidung des Bundesrates vom Freitag, dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zuzustimmen, einen wichtigen Schritt zu mehr Ruhe und Gesundheit. "Es wurde höchste Zeit, dass der Bundesrat seinen Widerstand gegen das Gesetz aufgibt. Damit ist der Weg endlich frei für aktiven Lärmschutz", kommentiert Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender, den Beschluss. "Die Kommunen müssen jetzt umgehend gegen Verkehrslärm aktiv werden, damit sie die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie einhalten und nicht ein ähnliches Desaster droht wie beim Feinstaub", schließt er seine Forderung an.

Das Gesetz bedeute eine umfassende Verpflichtung zur Lärmbekämpfung. Im ersten Schritt müssten Kommunen über 250.000 Einwohner bereits bis Juni 2007 Lärmkarten und bis spätestens Juli 2008 Maßnahmenpläne zur Verringerung des Lärms vorlegen. Für Kommunen ab 100.000 Einwohner gelten entsprechende Vorschriften fünf Jahre später. Gehrmann: "Bisher haben sich nur etwa drei Prozent aller Kommunen mit diesem überaus wichtigen Thema beschäftigt. Nun sind mittelfristig alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, Pläne zur Verringerung des krankmachenden Lärms aufzustellen."

Aus Sicht des VCD ist Lärm eines der gravierendsten Umweltprobleme, unter dem Lebensqualität und Gesundheit leiden. Allein in Deutschland seien rund 16 Millionen Menschen dauerhaft krankmachenden Lärmpegeln ausgesetzt. Vorrangige Lärmquelle sei dabei der Straßenverkehr, der auch noch weitere Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursache, wie etwa die Belastung der Luft mit giftigem Feinstaub.

Helmar Pless, Lärmexperte des VCD, fordert daher von den Kommunen, die Verbesserung der Luftqualität und die Lärmminderung zu verknüpfen: *Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lkw-Fahrverbote und die Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr, tragen auch zur Verringerung des Verkehrslärms bei. Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne basieren auf den gleichen Grundlagen. Eine Verknüpfung beider Pläne spart deshalb Arbeit und viele Kosten."