DIE Internet-Zeitung
526.000 Personen

Deutlich mehr Menschen auf Grundsicherung angewiesen

Am

Die Zahl der Empfänger von "bedarfsorientierter Grundsicherung" ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, erhielten Ende 2004 rund 526.000 Menschen diese Sozialleistung. Das waren 87.000 Menschen oder 19,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Durchschnitt erhielt ein Empfänger 589 Euro `brutto`_ im Monat. Als Ursache des Anstiegs vermutete das Statistische Bundesamt die Abarbeitung von Anträgen, die 2003 nach In-Kraft-Treten der Grundsicherung zu Jahresbeginn nicht mehr bewilligt werden konnten, und die Umstellung von Sozialhilfe auf diese Sozialleistung.


Die Grundsicherung wird im Alter oder bei Erwerbsminderung gezahlt, falls die eigenen Mittel zum Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die materielle Notlage muss wie bei der Sozialhilfe nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird aber nicht auf das Vermögen von Kindern und Eltern zurückgegriffen.

Am 29-09-2005

Wohnungsverband kritisiert "Verschleuderung von Vermögen" in Dresden

"Plastik statt Tafelsilber"

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat den Verkauf der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Woba Wohnungsimmobilien der Stadt Dresden an den US-Finanzinvestor Fortress scharf kritisiert. Die Verantwortlichen seien sich nicht im Klaren darüber, welches Vermögen sie verschleudert hätten, sagte Verbandspräsident Lutz Freitag am Montag in Deutschlandradio Kultur. Gerade in Dresden werde der Wert der Immobilien in den kommenden Jahren steigen, da die Stadt zu den Orten in den neuen Ländern gehöre, die schon heute einen sehr guten Entwicklungsstand hätten. Bei der Entscheidung habe die Stadt allein die Entschuldung im Blick gehabt, kritisierte Freitag. Die Ursachen für das Defizit des Dresdner Haushalts seien damit aber nicht beseitigt. Dresden habe sein Tafelsilber verkauft, sich aber nicht überlegt, wie man künftig mit Plastik leben wolle.

Die bei dem Verkauf abgeschlossene Sozialcharta bezeichnete Freitag dagegen als vorbildlich. Ebenso sei der amerikanische Finanzinvestor ein seriöses Unternehmen. Fraglich sei aber, was passiere, wenn der Eigentümer irgendwann wechsele.

Am 13-03-2006

Regierungspräsidium suspendiert Dresdner Oberbürgermeister Roßberg

Anklage wegen Vorteilsnahme

Das Regierungspräsidium Dresden hat den Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) vom Dienst suspendiert. Die Behörde reagierte mit diesem Schritt auf die Zulassung der Anklagen gegen Roßberg wegen Beihilfe zum Bankrott und Untreue sowie wegen Vorteilnahme. Roßberg soll einem Freund, dem ehemaligen Fluthilfe-Koordinator Rainer Sehm, dabei geholfen haben, am privaten Insolvenzverwalter vorbei Vermögen in die eigene Tasche zu wirtschaften. Sehm steht wegen vorsätzlichen Bankrotts in elf Fällen sowie Bestechlichkeit in zwei Fällen ebenfalls vor Gericht. Roßberg selbst hatte bereits am 10. Mai wegen der Affäre sein Amt niedergelegt und einen Urlaub angetreten. Das Verfahren gegen ihn beginnt am 6. Juni vor dem Landgericht Dresden.

Am 17-05-2006

Arbeitslose mit Nießbrauchrecht der Eltern dürfen Haus behalten

"Verwertbares Vermögen"

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte arbeitsloser Immobilienbesitzer ein wenig gestärkt. Demnach ist ein Eigenheim unter bestimmten Umständen kein verwertbares Vermögen und muss bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines "Hartz IV"-Antrags nicht berücksichtigt werden (Az.: B 14/7b AS 46/06 R), urteilten die Kasseler Richter am 6. Dezember. Geklagt hatte ein 57-jähriger Arbeitsloser aus dem bayrischen Nördlingen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Donau-Ries hatte sein Eigenheim als Vermögen gewertet, obwohl die Mutter des Mannes ein lebenslanges Nießbrauchrecht für das Haus besitzt und es damit bis zu ihrem Tod alleine nutzen und bewohnen kann. Die Behörde zeigte sich lediglich zur Bewilligung von Arbeitslosengeld II als Darlehen bereit - zur Überbrückung der Zeit bis zum Verkauf von Gebäude und Grundstück.

Das BSG verurteilte die ARGE zur Zahlung der Sozialleistungen in normaler Form als Zuschuss. Vermögensgegenstände seien nicht verwertbar, wenn "weder absehbar noch beeinflussbar" sei, wann sie zu Geld gemacht werden könnten, befand der Senat. "Der Kläger ist hilfebedürftig, weil sein mit Nießbrauch belastetes Eigentum aktuell nicht zu verkaufen ist", urteilten die Richter.

Am 06-12-2007

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