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Bundessozialgericht spricht ehemaligem Waffen-SS-Mann Rente zu

Zivilistenerschießungen in Ostpolen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einem ehemaligen Mitglied der Waffen-SS Kriegsopferrente zugesprochen, obwohl der Mann im Zweiten Weltkrieg an Massenerschießungen von Zivilisten beteiligt war. Wie die Kasseler Bundesrichter am Donnerstag urteilten, darf einem Nazi-Täter die Versehrtenversorgung nur entzogen werden, wenn sie wegen Kriegsverletzungen beantragt worden sei.

"Die Schädigung muss im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen System und in dieser Zeit eingetreten sein", sagte der Vorsitzende des Senats. Der Kläger aber leidet insbesondere an einer Tuberkulose, die eine Folge der Kriegsgefangenschaft nach 1945 ist. Deshalb darf ihm nach Ansicht des BSG die Kriegsopferrente nicht versagt werden

Mit dem Urteil beschäftigte sich das oberste deutsche Sozialgericht erstmals mit der seit 1998 geltenden Regelung im Bundesversorgungsgesetz, nach der einem Rentner die Kriegsopferversorgung gestrichen werden darf, wenn er "während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat". Das ist auch ohne strafrechtliche Verurteilung möglich, etwa bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der SS. Gegen diese Bestimmungen gebe es keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, entschied der Senat. Sie sei aber "verfassungskonform einschränkend auszulegen".

Geklagt hatte ein 83-Jähriger aus dem Schwarzwald, der 1941 als freiwilliges Mitglied der Waffen-SS nach eigenen Angaben an Zivilistenerschießungen im damaligen Ostpolen beteiligt gewesen war. Vom 1. Januar 2000 an wurde ihm deshalb die bis dahin bewilligte Kriegsopferversorgung in Höhe von rund 270 Euro pro Monat verwehrt. In oberster Instanz hob das Bundessozialgericht diese Entscheidung der Behörden auf. Der ehemalige SS-Mann hat damit Anspruch auf Rentennachzahlungen in Höhe von rund 19.000 Euro.

Bundesweit gibt es rund 150 Rentner, denen wegen ihrer Beteiligung an Nazi-Verbrechen die Kriegsversehrtenrente gestrichen wurde. (Az.: B 9a/9 V 8/03 R)