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Oettinger hält an Einbürgerungs-Leitfaden fest

Überprüfung später

Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger schließt "mittelfristig" Änderungen an dem hart kritisierten Einbürgerungs-Leitfaden in seinem Land nicht aus. Oettinger kündigte am Dienstag in Stuttgart an, der Fragenkatalog zur Überprüfung der Verfassungstreue von Einbürgerungsbewerbern werde spätestens nach einem Jahr überprüft. Dabei solle erörtert werden, welche Fragen sich als wichtig erwiesen hätten und welche weniger bedeutsam seien. Auch für neue Fragen oder Themen sei die Landesregierung offen. Grundsätzlich bekräftigte Oettinger, dass das Land an seinem Vorgehen festhalten werde.

Er stehe voll hinter seinem Innenminister Heribert Rech. Von einem "Schnellschuss" könne keine Rede sein. Der Gesprächsleitfaden für die Ausländerbehörden sei Monate lang vorbereitet worden. Das Land sei verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gründlich zu prüfen.

Auch Innenminister Rech wehrte sich gegen Kritik an dem Gesprächsleitfaden seines Ministeriums für Einbürgerungsbewerber aus islamischen Staaten und gab eine Art Gebrauchsanweisung: Es handle sich nicht um eine Checkliste, die von A bis Z abgearbeitet werden müsse, sagte Rech den "Stuttgarter Nachrichten". Niemand verlange, dass alle Fragen gestellt und schablonenhaft beantwortet werden müssen.

Der Leitfaden sei eine Hilfestellung für die Ausländerbehörden in der täglichen Arbeit. Diese müssten wissen, ob jemand die freiheitliche demokratische Grundordnung akzeptiere, wenn er Deutscher werden wolle. Forderungen, den Leitfaden abzuschaffen oder zu überarbeiten, wies der Minister zurück. Für Änderungen sehe er keinen Anlass. In dem Erlass sei jedoch klar geregelt, nach einem halben Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Nach einer neuen Verwaltungsvorschrift müssen Einbürgerungsbewerber aus islamischen Staaten seit 1. Januar in Baden-Württemberg Fragen zur Gesinnung und Verfassungstreue beantworten. Dies gilt auch für sonstige Einbürgerungswillige muslimischen Glaubens und Bewerber, "bei denen Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses zur demokratischen Grundordnung bestehen".