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PKV Beitragserhöhung: Höhere Beiträge drohen vielen Versicherten

Private Krankenversicherung - was nun?

Die Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) müssen erhöht werden. Droht nun der Kollaps?Die Finanzkrise macht auch vor der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht halt. Viele Privatversicherte müssen nun mit einer deutlichen Beitragserhöhung rechnen. Denn einige Versicherer haben Probleme, den sogenannten Rechnungszins zu erwirtschaften. Falls der Zins gesenkt wird, müssen manche PKV-Versicherte bald mindestens sechs Prozent mehr für ihre private Krankenversicherung zahlen.

Drohende PKV-Beitragserhöhung für viele Versicherte

Privat Krankenversicherte sehen das Jahresende meist mit gemischten Gefühlen. Denn oft werden sie in dieser Zeit über Beitragserhöhungen von ihrem privaten Krankenversicherer informiert. Dieses Jahr könnten besonders viele PKV-Versicherte von Beitragsanpassungen betroffen sein. Denn die Finanzkrise macht es der privaten Krankenversicherung schwer. Insgesamt 18 Gesellschaften konnten bei einer Überprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht den Nachweis erbringen, dass die den sogenannten Rechnungszins im übernächsten Jahr erwirtschaften können. Dies könnte nun dazu führen, dass dieser gesenkt wird und die private Krankenversicherung so für Bestandskunden teurer wird.

Finanzkrise belastet private Krankenversicherung

Privatversicherte bauen mit ihren Beiträgen in der Regel Altersrückstellungen auf. Diese sorgen dafür, dass die Prämien im Alter nicht zu stark steigen. Die Rückstellungen werden mit dem Rechnungszins von 3,5 Prozent verzinst. Doch aufgrund der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt können einige private Krankenversicherer den Rechnungszins nicht mehr erwirtschaften. Manche Gesellschaften haben den Zins für Neukunden bereits auf 2,75 Prozent gesenkt. Die Altersrückstellungen werden demnach geringer verzinst. Um dennoch ausreichend hohe Rückstellungen zu erzielen, müssen die Beiträge angehoben werden, erklärt finanzen.de. Nun droht die Anpassung des Zinses auch für Altverträge.

Private Krankenversicherung: Beitragsanpassung von 6 bis 8 Prozent

Laut dem Versicherungsjournal haben bereits die Versicherer Axa und Central erklärt, dass sich ihre Altverträge verteuern können. Auch Versicherte bei den Gesellschaften Arag, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, Mannheimer und Union müssen unter Umständen bald mit höheren Beiträgen rechnen. Uwe Laue, der neue Chef des PKV-Verbands, geht davon aus, dass der niedrigere Rechnungszins zu einer Beitragsanpassung von sechs bis acht Prozent führt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht von einer Beitragserhöhung von bis zu fünf Prozent aus.

Information über Beitragsanpassung spätestens Ende des Jahres

Ob der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für viele Versicherte tatsächlich teurer wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Voraussetzung lautet, dass der Rechnungszins für bestehende Verträge nur abgesenkt werden darf, wenn die Beiträge gleichzeitig aus einem anderen Grund angepasst werden müssen. Dazu zählen etwa höhere Leistungsausgaben oder veränderte Sterbetafeln. Ende des Jahres wissen die meisten PKV-Kunden mehr.

Privatversicherte müssen sich allerdings nicht auf das Abwarten beschränken. Sie können sich beispielsweise darüber informieren, ob für sie ein Wechsel infrage kommt. Dieser kann innerhalb der privaten Krankenversicherung stattfinden oder Versicherte entscheiden sich für einen neuen Anbieter. Mögliche Alternativen sind etwa die Gesellschaften Allianz, Barmenia, DEVK und HanseMerkur, die die Prüfung der BaFin bestanden haben.

"Solidarische Absicherung"

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich vier Ärzteorganisationen und sieben Bundesverbände für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgesprochen. Das Papier wurde am Donnerstag in Berlin an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben, wie der Deutsche Beamtenbund als Mitunterzeichner mitteilte. Als "Teil der solidarischen Absicherung des Krankheitsrisikos" sei die Private Krankenversicherung "unverzichtbar", heißt es in der Erklärung. Als Begründung führen die Verbände an: "Die Privatversicherten tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass allen Bürgern eine ärztliche und zahnärztliche Versorgung in beispielhafter Weise zugänglich ist, dass die medizinischen Innovationen allen zeitnah zur Verfügung stehen, dass der Investitionsstau in zweistelliger Milliardenhöhe in den Krankenhäusern nicht zu deren baulichem und medizinisch-technischem Verfall geführt hat."

Zudem würde eine offene oder verdeckte Schwächung der Privaten Krankenversicherung kein Problem der gesetzlich Krankenversicherten lösen, sondern lediglich von der "Notwendigkeit einer grundlegenden Reform" der gesetzlichen Krankenversicherung ablenken.

Die Erklärung wurde unterzeichnet von den Chefs der Bundesärztekammer, des Bundesverbandes der Freien Berufe, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, des Verbandes der privaten Krankenversicherung, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Beamtenbundes.

Am 21. Apr. 2006

Krankenversicherung - ist unsere Gesundheit am Ende?

Die vielen „Reformen“, die unserem Gesundheitssystem angetan wurden, zielten darauf, die Finanzierung zu sichern. Dass das Geld dennoch nicht reicht, liegt im Wesentlichen an zwei Gründen: Die Beitragsbemessungsgrenze hebelt das Prinzip aus, demzufolge starke Schultern mehr Last tragen sollen als schwache. Und: Die Bindung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verringert das Beitragsaufkommen durch Niedriglöhne, Arbeitslosigkeit, Minijobs, unbezahlte Praktika.

Die Beitragsbemessungsgrenze ließe sich ja vielleicht anheben oder abschaffen. Um aber das Problem insgesamt zu lösen, wurde die Bürgerversicherung in die Diskussion gebracht. Der Vorschlag zielt darauf, außer den bisher versicherungspflichtig Beschäftigten auch Selbstständige, Politiker und Beamte einzubeziehen sowie alle Einkommen, also auch Kapitalerträge, bei der Beitragsbemessung heranzuziehen.

Die Bürgerversicherung muss kommen. Die ist so richtig und wichtig wie der gesetzliche Mindestlohn. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberanteil aus? Wie berechnet sich der Anteil, wenn der Krankenkassenbeitrag von allen Arten des Einkommens abzuführen ist? Und: Warum überhaupt sollen neben den Versicherten nur die Arbeitgeber die Gesundheitskosten mittragen. Wäre es nicht gerechter, wenn die Gesamtgesellschaft das Gesundheitssystem zumindest zum Teil finanzierte? Gesamtgesellschaft bedeutet in diesem Fall die gesamte Wirtschaft, denn sie erwirtschaftet das Volkseinkommen.

Müssten anstelle der Arbeitgeber alle Unternehmen – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten – ihren Anteil beisteuern, ließe der sich am Umsatz bemessen. Die Entkoppelung würde auch bedeuten, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Versicherten vom Beitrag der Wirtschaft profitieren. Die Aufteilung des Aufkommens könnte allen Versicherten, auch Kindern, einen Sockelbetrag zur Verfügung stellen, der dann einkommensabhängig aufzustocken wäre.

Angenommen, von allen in Deutschland angemeldeten Umsätzen müsste ein Beitrag von zwei Prozent abgeführt werden. Das würde reichen, um jedem Bundesbürger monatlich etwa 120 Euro als Grundbeitrag für die Krankenversicherung zu zahlen. Damit könnten die Beiträge zur GKV pro Kopf, also ohne Mitversicherung von Familienangehörigen, berechnet werden. 120 Euro würden als Mindestbeitrag für Kinder und sonstige Menschen ohne Einkommen sicher ausreichen und müssten nicht aus eigener Tasche aufgestockt werden (die Gesundheitskosten liegen zurzeit bei 210 Euro pro Person und Monat). Die Benachteiligung der GKV gegenüber den privaten Krankenversicherungen wäre aufgehoben.

Unter den gleichen Finanzierungsschwachstellen wie die GKV leidet im Übrigen das ganze soziale Netz. Nebenbei wird im derzeitigen System Personalabbau belohnt, versicherungspflichtige Beschäftigung bestraft. Es gibt keinen Grund, warum nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Netz finanzieren sollen. Die Gesellschaft insgesamt ist auch dafür verantwortlich, dass Rentner und Arbeitslose finanziell über die Runden kommen.

Mein Vorschlag dazu s. unter Arbeit und Einkommen für alle

Gerd Kallweit

Am 10. Dez. 2010