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"Brave Bürger" kein Problem - Organisator der Münchner Sicherheitskonferenz wirft Gegnern Verleumdung vor

Verleumdung | Unglaubliche Dinge

Am

Der Organisator der Münchner Sicherheitskonferenz, Horst Teltschik, hat Gegnern der Veranstaltung Verleumdung vorgeworfen. Mit Blick auf geplante Demonstrationen gegen das Treffen am kommenden Wochenende sagte Teltschik der "Frankfurter Rundschau": "Wenn ich die Aufrufe lese - sie sind verleumderisch." Seine Kritik beziehe sich nicht "auf brave Bürger, denen es wirklich um Frieden geht", betonte der ehemalige Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU). Sein Problem seien Organisatoren von Protesten, denen es "ausschließlich um die Verleumdung der Konferenz und ihrer Teilnehmer" gehe.


Teltschik wies auch Kritik an der Teilnahme von Waffenlobbyisten an der Sicherheitskonferenz zurück: "Mir ist nicht bekannt, dass die Bundeswehr mit Pfeil und Bogen ausrückt", sagte er. Es sei "auch für Unternehmer wichtig, zu sehen, dass Politik Priorität vor militärischem Einsatz haben muss".

Der Konferenz-Organisator räumte Defizite bei Themen jenseits der reinen Sicherheitspolitik ein. "Themen wie soziale und wirtschaftliche Entwicklung oder Umwelt kommen dann manchmal zu kurz."

An der Konferenz vom 9. bis 11. Februar nehmen unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der russische Präsident Wladimir Putin, US-Verteidigungsminister Robert Gates und der iranische Sicherheitsrats-Chef Ali Laridschani teil. Der linke Europaabgeordnete Tobias Plüger beklagte, dass er nicht teilnehmen dürfe, während seine grüne Kollegin Angelika Beer eingeladen sei.

Strafanzeige gegen Clement wegen Schmähung von Arbeitslosen

"Demokratiegefährdende soziale Spaltung"

Nach Vorstellung der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) soll die Quasi-Betitelung von Langzeitarbeitslosen als "Parasiten" in einer Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums strafrechtliche Konsequenzen haben. Die WASG hat gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement "wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 2) und des Verdachts der Volkverhetzung sowie wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und anderer in Frage kommenden Gesetzesverstöße" Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

In der von dem Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes, Sabine Lösing unterschriebenen Strafanzeige fordert die WASG "den Rechtsstaat auf, den strafrechtsrelevanten Handlungen des Bundesministers Einhalt zu gebieten". Der Versuch der Bundesregierung, die Ursachen des völligen Scheiterns der Hartz IV-"Reform" auf das angebliche "Sozial-Schmarotzertum" der Langzeitarbeitslosen und anderer Betroffener umzuleiten, schüre eine tiefe, demokratiegefährdende soziale Spaltung.

Mit dem Jargon den "Schmarotzers" und des "parasitären Verhaltens" werde an die niedrigsten Instinkte appelliert, um die "schweigende Mehrheit" für einen schärferen Kurs gegen die Schwächsten der Gesellschaft zu gewinnen. Das zeige, dass bei der verantwortlichen politischen Führung die Hemmschwelle der politischen Kultur verfallen sei.

Wer wie Minister Clement unter den Beziehern der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II rund 20 Prozent "Abzocker" und "Parasiten" ausgemacht haben will – eine Quote, die überhaupt nicht begründet werden könne –, die den gesellschaftlichen Reichtum "verfrühstücken", der habe den Boden der demokratischen Verfassung verlassen. "Wer mit dem Anspruch der bürgerlichen Anständigkeit eine Rufmordkampagne gegen Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger etc. betreibt, bedient sich rechtsextremistischer und faschistoider Muster und Denkfiguren", meint die WASG.

Damit werde versucht, von den eigentlichen Skandalen und eigenen Verfehlungen abzulenken. Der erste Skandal sei die Schönrechnung des Etatansatzes gewesen. Hätte die Bundesregierung ihren eigenen Armutsbericht zur Kenntnis genommen, wüsste sie nach Auffassung der WASG, dass die Zahl der Hilfebedürftigen in ihrer Regierungszeit angestiegen sei. Auch deshalb stiegen die Ausgaben für die Existenzsicherung.

Die wirklichen Skandale laut WASG: Steuerhinterziehung, Mehrwertsteuer-Betrug, Steuerfreiheit von Vermögen, Subventionsbetruges durch Unternehmen Die wirklichen Skandale seien die beträchtlichen Steuerhinterziehungen, der massenhafte Betrug bei der Mehrwertsteuer, die faktische Steuerfreiheit von Vermögen, die vielfältigen Formen des Subventionsbetruges von Seiten der Unternehmen. Dennoch werde "immer wieder eine Missbrauchskampagne aufgelegt, um weiteren Abbau bei dem Sozialstaat zu legitimieren".

Dem müsse auf allen Ebenen der Gesellschaft entgegengewirkt werden. Dem Versuch der Sozialspaltung müsse auf allen Ebenen öffentlich widersprochen werden. Nach Auffassung der WASG sollte die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes rückgängig gemacht werden. Richtschnur sei die Dauer der Beitragszahlung.

Nach den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes lägen die Regelsätze des ALG II mit 331 Euro im Osten beziehungsweise 345 Euro im Westen rund 20 Prozent unter der Armutsschwelle. Die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person liege bei 940 Euro pro Monat. Ein Regelsatz von 500,- Euro plus angemessene Unterhaltskosten sei daher vertretbar.

Nach Vorstellung der WASG ist auch die Anrechung von Vermögen und Hausbesitz "neu zu fassen, um zusätzliche individuelle Zukunftsvorsorge zu ermöglichen".

Zusätzlich zu den im laufenden Jahr auszuzahlenden 26 Milliarden Euro wären nach den Berechnungen der WASG für die vorgeschlagenen Veränderungen 10 bis 15 Milliarden Euro mehr aufzuwenden. "Bei entsprechendem Willen sind diese Einnahmen durch effektive Besteuerung und Einhaltung der bestehenden Steuergesetze aufzubringen".

Weiterhin fordert die WASG, "die Kontroll- und Überprüfungsmaschinerie" sofort abzustellen. Selbstverständlich sollten die Leistungen an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt sein. Aber für die Ausweitung des Kontrollapparates gebe es keinerlei Berechtigung. Die vom Arbeitsministerium veranlassten Kontrollanrufe seien ein politischer Skandal. Allen Angerufenen stünde ein Auskunftsverweigerungsrecht zu.

Am 28. Okt. 2005

Verfassungsschutz soll an Schulen Stimmung gegen Linkspartei machen

"Multiplikatorenschulungen" in Niedersachsen

Die CDU Niedersachsens will mit harten Bandagen gegen die politische Konkurrenz von links vorgehen. Das Land will nicht nur die "Beobachtung" der Linkspartei durch den Verfassungsschutz verstärken. Offenbar soll der Geheimdienst auch an Schulen Stimmung gegen die Linkspartei machen. Es gebe keinen Grund, wie andere Bundesländer von einer Observierung Abstand zu nehmen, sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Wir müssen sie im Gegenteil ausbauen", sagte er. Der Verfassungsschutz werde an die Schulen gehen und - wie bereits jetzt im Bereich Rechtsextremismus - Multiplikatorenschulungen durchführen.

Nach Schünemanns Darstellung soll die Linkspartei angeblich gemeinsame Sache mit "gewaltbereiten Autonomen und mit Kommunisten" machen, "die früher für das Unrechtsregime der SED, für Mauer und Schießbefehl, verantwortlich gewesen sind". Darüber hinaus gebe es Spitzenfunktionäre mit einer Vergangenheit als informelle Mitarbeiter der Staatssicherheit in der DDR.

Flauger: Straftatbestand der Verleumdung

Die Linke bezeichnete Schünemanns Äußerungen als "Zeichen von Hilflosigkeit". Der Innenminister male "den Teufel der kommunistischen Horden, der Verfassungsfeindlichkeit und der Diktatur an die Wand", um Menschen einzuschüchtern, die sich bei der Linken engagieren wollen, sagte Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch in Berlin. Die Linke sei eine demokratische Partei und werde von immer mehr Menschen gewählt. Deswegen müsse man sich mit ihr politisch auseinandersetzen, forderte Bartsch.

Die Fraktionschefin der niedersächsischen Linken, Kreszentia Flauger, sagte, wenn der Minister "wider besseres Wissen" behaupte, die Linke mache gemeinsame Sache mit gewaltbereiten Autonomen, erfülle das den Straftatbestand der Verleumdung.

Flauger betonte, die Linke stehe "zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit, zur Reisefreiheit, zur Meinungs- und zur Pressefreiheit. Außerdem sind wir klar gegen Gewaltanwendung." Schünemanns Tiraden gegen ihre Partei seien eine "reflexhafte Feindbild-Fixierung", die mit einem "normalen Umgang mit dem politischen Gegner" nichts mehr zu tun habe.

Am 16. Jul. 2008 unter: justiz

Kriegsverbrecher klagte wegen Verleumdung

Urteil: Priebke darf als "Massenmörder" bezeichnet werden

Der ehemalige SS-Hauptsturmführer Erich Priebke darf als "Kriegsverbrecher" und "Massenmörder" bezeichnet werden, der "zigtausende auf dem Gewissen hat". Das Nürnberger Oberlandesgericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das bereits im Mai 2001 eine Unterlassungsklage Priebkes gegen den Berliner Filmproduzenten Artur Brauner zurückgewiesen hatte. Brauner hatte die Äußerungen im Februar 2000 in einem Inserat in der Tageszeitung "Die Welt" gemacht. Das Gericht urteilte, dass diese Aussage eine "zulässige Meinungsäußerung" darstelle. Auch die Bezeichnung als "Massenmörder" sei zulässig.

Brauner hatte in dem Inserat die seiner Ansicht nach überzogene Tätigkeit der Medien in der Spendenaffäre der CDU kritisiert. Allerdings wies er jeden Verdacht von sich, CDU-Anhänger zu sein. Brauner schrieb: "Dies schon gar nicht, nachdem ich vor kurzem erfuhr, dass der CDU-Mann Dregger intensive Initiativen entfaltet, um den Kriegsverbrecher Priebke, der zigtausende auf dem Gewissen hat, auf dem Gnadenweg der deutschen Gesellschaft zuzuführen." Priebke hatte Brauner daraufhin auf Unterlassung verklagt und betont, er habe nicht zigtausende auf dem Gewissen. Die Erschießungen seien als "Repressalie ein militärischer Akt und völkerrechtlich gerechtfertigt gewesen". Dies habe mit dem Holocaust nichts zu tun.

Brauner argumentierte dagegen, dass er als Jude und Überlebender des Holocaust eine "deutliche persönliche Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über eine eventuelle Begnadigung" des Ex-SS-Mannes habe abgeben wollen. Priebke habe sich als SS-Offizier mit den Zielen und Methoden der Gestapo generell identifiziert und trage daher Mitverantwortung am Holocaust.

Das Oberlandesgericht sieht die Aussagen als Meinungsäußerungen vom Grundgesetz geschützt. Priebke sei eine "Symbolfigur für die Taten von SS-Angehörigen". Die Formulierung, er habe "zigtausende auf dem Gewissen", sei im Sinne einer moralischen Mitschuld auszulegen. Es handele sich daher nicht um Schmähkritik. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Priebke war im März 1998 von einem italienischen Gericht als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war 1944 in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom an der Erschießung von 335 italienischen Zivilisten beteiligt. Die Strafaktion sollte einen Bombenanschlag italienischer Partisanen auf deutsche Polizeisoldaten vergelten.

Am 10. Okt. 2002

Kein Verfahren gegen Mißfelder wegen Herabwürdigung von Arbeitslosen

Beschwerden

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Mißfelder muss nach seinen Äußerungen über Sozialhilfe-Empfänger keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Etwa zehn Strafanzeigen von Bürgern gegen den Bundesvorsitzenden der Jungen Union wegen Volksverhetzung und Verleumdung habe man geprüft, sagte der Essener Oberstaatsanwaltschaft Willi Kassenböhmer am Mittwoch. Mißfelder hatte im Februar bei einer Parteiveranstaltung in Haltern am See (Kreis Recklinghausen) mit Blick auf die Erhöhung des "Hartz IV"-Kinderregelsatzes ab 1. Juli gesagt: "Die Erhöhung von 'Hartz IV' war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie." Zahlreiche Politiker sowie Sozialverbände hatten mit Empörung auf die Mißfelder-Äußerung reagiert.

Die Ermittlungen seien jedoch eingestellt worden, da es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft offenkundig nicht um Volksverhetzung gehandelt habe. Da Mißfelder keine konkreten Personen angesprochen habe, liege auch keine Verleumdung vor.

Gegen die Einstellung der Ermittlungen liefen aber noch Beschwerden, sagte Kassenböhmer weiter. Möglicherweise werde deshalb die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm den Fall erneut prüfen.

Mißfelder war bereits 2003 in die Kritik geraten, weil er sich gegen künstliche Hüftgelenke für 85-Jährige "auf Kosten der Solidargemeinschaft" ausgesprochen hatte.

Am 01. Apr. 2009

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