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Freiheitsstrafe zur Bewährung für Ex-Verkehrsminister Krause

Betrug, Konkursverschleppung und Bankrott

Der ehemalige CDU-Bundesverkehrsminister Günther Krause ist am 30. Oktober wegen Betrugs, Konkursverschleppung und Bankrott in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Rostock setzte die Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass Krause als Gesellschafter und Geschäftsführer eine Firma ruiniert, Mitarbeiter um Gehälter betrogen und Vermögensverhältnisse verschleiert hatte.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, kündigte aber die Überprüfung der Gründe für die Haftverschonung Krauses an. Die Verteidigung hatte Freispruch für Krause gefordert. Der Unternehmer muss einen Teil der Prozesskosten tragen.

Der Strafprozess gegen den ehemaligen CDU-Minister war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof ein 2002 gefälltes Urteil kassiert hatte. Das Landgericht hatte zuvor gegen den Unternehmer wegen krimineller Machenschaften in Zusammenhang mit seiner damaligen Firma Aufbau Invest eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Ein Teil der Vorwürfe aus der Anklageschrift von 2002 war bereits verjährt.

"Ja, ich habe Fehler gemacht", sagte Krause. Er fühle sich aber ungerecht behandelt. Er strebe nun die erneute Aufnahme des Prozesses vor einem anderen Gericht oder in einem anderen Bundesland an. Ein Freispruch in Rostock scheine für ihn nicht möglich, sagte der Unternehmer.