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Betrug in Sachsen - Landrat droht Strafanzeige

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Der Kostenbescheid für einen Widerspruch gegen die geplante Schweinemastanlage in Klitzschen, Gemeinde Mockrehna, Landkreis Nordsachsen über rd. 25.000 Euro dürfte Landrat Michael Czupalla, seinen Stellvertreter Ulrich Fiedler, den Leiter des Umweltamts Bernhardt Voll und den Sachbearbeiter Dieter Ehlert teuer zu stehen kommen. Diesen vier Mitarbeitern des Landratsamtes wirft der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachsen vor, versuchten Betrug in besonders schwerem Fall und vollendeten besonders schweren Betrug in über vierzig Fällen begangen zu haben. Nach §263 Strafgesetzbuch steht darauf Haft zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Der BUND Landesvorsitzende Hans-Udo Weiland erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig. Was war da passiert?

BUND Sachsen wirft Nordsachsens Landrat Michael Czupalla Betrug vor Staatsanwaltschaft Leipzig soll Gebührenterror der Behörde aufklären

Nach erfolglosen Einwendungen und einem im Ergebnis ebenfalls nutzlosen Erörterungstermin hatte der BUND Sachsen im Mai vergangenen Jahres Widerspruch gegen die Genehmigung einer Schweinemastanlage in Klitzschen erhoben und in einer siebenseitigen Begründung ausführlich dargelegt, in welchen Aspekten die geplante Massentierhaltung gegen Recht und Gesetz verstößt und daher nicht genehmigt werden darf. Dabei spielten neben vielen anderen Punkten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Schädigung von Mensch und Umwelt durch die erzeugte und auf Ackerflächen auszubringende Gülle sowie die Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Lärm und Luftschadstoffe ebenso eine Rolle, wie die völlig unzureichenden Überwachungsauflagen zur Vermeidung von Grundwasserschäden durch undichte Güllekanäle.

Mögliche Auswirkungen von Havarien und Brandkatastrophen wurden vom Landratsamt völlig ignoriert. Auch der einlegte Widerspruch des BUND veranlasste das Landratsamt nicht, sich mit den offenen Sachfragen doch noch kritisch auseinanderzusetzen. Stattdessen soll jetzt der BUND Sachsen als gemeinnütziger Verein für den abgelehnten Widerspruch rund 25.000 Euro Gebühren an den Landkreis zahlen, 50% mehr als den Antragsteller der Schweinemastanlage das gesamte Genehmigungsverfahren gekostet hat.

Gegen den Kostenbescheid hat der BUND Sachsen, vertreten durch Rechtsanwalt Wolfram Günther am 3. März 2011 beim Landratsamt Nordsachsen Widerspruch eingelegt und detailliert dargelegt, dass es für die Erhebung von Verfahrenskosten in derartiger Höhe keine Rechtsgrundlage gibt. In einem ausführlichen Rechtsgutachten führt Rechtsanwalt Günther aus, dass die Kostenfestsetzung durch das Landratsamt in mehrfacher Hinsicht dem ausdrücklichen Wortlaut und Sinn und Zweck des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes, dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz, den Grundsätzen behördlichen Ermessens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung sowie dem Umweltrechtsbehelfsgesetz widerspricht. Nach der geltenden Rechtlage hätten dem BUND allenfalls 10 Euro für die Ablehnung seines Widerspruchs gegen die Massentierhaltung in Klitzschen in Rechnung gestellt werden dürfen.

Nun handelt es sich bei dieser Sache keineswegs um eine besonders komplizierte und umstrittene Rechtsmaterie. Landrat Czupalla und seine Mitarbeitern hätten nur, und dazu sind sie aufgrund Ihres Amtseids verpflichtet, das Kostengesetz lesen und wortgetreu anwenden müssen. Hier aber sollte offensichtlich ein Exempel statuiert und kritischen Bürgern sowie dem BUND gezeigt werden, dass das Landratsamt missliebige Stimmen jederzeit finanziell ruinieren kann und will. Für den BUND Landesvorsitzenden Hans-Udo Weiland ist das eine Kriegserklärung, die zum Ziel hat, die mensch- und umweltorientierte Arbeit des BUND nachhaltig zu beeinträchtigen. Dazu erscheinen zumindest einigen Mitarbeitern des Landratsamtes auch offensichtlich rechtswidrige Mittel und Willkür ein geeigneter Weg sein. Jetzt aber hat zunächst einmal der Staatsanwalt das Wort. Bestätigt sich der Eindruck eines Augiasstalls, dann ist es nun an der Zeit, ihn auszumisten.

Rückfragen beantwortet Rechtsanwalt Wolfram Günther, Leipzig. Der Text der Strafanzeige sowie weitere Unterlagen können beim BUND Sachsen angefordert werden.

BUND Sachsen e.V. Hans-Udo Weiland Landesvorsitzender Fon: 03423 608424 weiland at bund-sachsen.de