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Kein Bundeswehr-Gelöbnis vor dem Reichstag

Ablehnung durch Berliner Bezirksamt

Das Berliner Bezirksamt Mitte hat einen Antrag des Verteidigungsministeriums abgelehnt, den Platz vor dem Reichstagsgebäude für ein Gelöbnis der Bundeswehr freizugeben. Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) führte als Grund die Forderung der Bundeswehr nach umfangreichen Straßensperrungen rund um das Areal an. Bei öffentlichen Gelöbnissen in Berlin war es in der Vergangenheit wiederholt zu Anti-Kriegs-Demonstrationen gekommen.

Die Ablehnung des ersten öffentlichen Gelöbnisses von Bundeswehrsoldaten vor dem Reichstag durch die Berliner Behörden hat bei vielen Politikern für Empörung gesorgt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte am Dienstag (8. Juli), die Entscheidung des Bezirksamts sei "völlig unverständlich". Die Rekruten sollten am 20. Juli auf dem Platz der Republik zum 64. Jahrestag des gescheiterten Hitler-Attentats durch die Widerstandsgruppe um Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg ihr Gelöbnis sprechen.

Seit 1999 besteht in Berlin die Tradition, zum Jahrestag des gescheiterten Hitler-Attentats Rekruten öffentlich zu vereidigen. Anlässlich der zehnten Auflage der Zeremonie sollte sie erstmals vor dem Reichstag stattfinden. Zur Feier ihres 50-jährigen Bestehens hatte die Bundeswehr 2005 vor dem Parlamentsgebäude einen Großen Zapfenstreich veranstaltet.

Lammert sagte, es gebe keinen geeigneteren Ort, das öffentliche Bekenntnis einer Armee zur parlamentarischen Demokratie zum Ausdruck zu bringen. Offensichtlich sei sich die Behörde auch nicht im Klaren darüber, dass es sich bei der Freifläche vor dem Reichstag nicht um "irgendeine Grünfläche handelt, sondern um den Platz der Republik".

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert (CDU), betonte, insbesondere das Gelöbnis am 20. Juli dokumentiere, dass der Widerstand gegen Terror und Unrecht des NS-Regimes traditionsstiftend für die Bundeswehr sei. Die mangelnde Unterstützung hierfür sei "absolut nicht nachvollziehbar".

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte, es sei ein "starkes Stück, was sich das Grünflächenamt von Berlin-Mitte anmaßt". Die Begründung, die Veranstaltung entspreche nicht der Würde des Ortes als optischer Vorbereich des Zentrums der deutschen Demokratie, sei ein Schlag ins Gesicht der Soldaten.

Gothe verteidigte das Vorgehen der Verwaltung. Gegen die Nutzung des Platzes der Republik an sich habe das Bezirksamt nichts einzuwenden. Die Bundeswehr habe aber umfangreiche Straßensperrungen rund um den Platz der Republik gefordert. Dieses Areal vom Pariser Platz über die Straße des 17. Juni bis hin zum Washingtonplatz am neuen Hauptbahnhof habe die Bundeswehr als "Pufferzone" vorgesehen gehabt, falls es zu Protesten gegen das Gelöbnis gekommen wäre. Dies sei jedoch nach einem Verwaltungsgerichtsurteil nicht zulässig.

Unterstützung erhielt das Bezirksamt von der Links-Fraktion. Die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke sagte, das Gelöbnis zu untersagen sei die richtige Entscheidung. Die Bundeswehr nutze bereits "viel zu viele Gelegenheiten, sich in der Öffentlichkeit darzustellen und die Innenpolitik zu militarisieren".

Misshandlung

Ein früherer Bundeswehr-Rekrut der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld hat Klage auf Schmerzensgeld eingereicht. Die Klage richte sich gegen sechs damalige Bundeswehr-Ausbilder, die im laufenden Strafprozess angeklagt waren oder es noch sind, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster am 31. Januar 2008. Der Kläger fordere 2000 Euro Schmerzensgeld. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. Der Strafprozess um die Misshandlung von Rekruten in Coesfeld läuft seit knapp einem Jahr und steht kurz vor dem Abschluss.

In dem Prozess wird ehemaligen Bundeswehrausbildern zur Last gelegt, 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Auf der Anklagebank sitzen noch zehn von ursprünglich 18 Angeklagten. Gegen einen Angeklagten hat das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Am 31-01-2008

Grundgesetz-widrig

Laut Grundgesetz dient die Bundeswehr der Landesverteidigung. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es "ausdrücklich" zulässt. Eine Armee im ständigen Auslandseinsatz ist vom Grundgesetz aber nicht zugelassen. Das scheint den Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, nicht zu interessieren. Nach seinen Worten hat die Bundeswehr nicht länger die Landesverteidigung als Hauptauftrag. Die Streitkräfte seien vielmehr zu einer "Armee im Einsatz" geworden, sagte der Generalinspekteur am 10. März zur Eröffnung der 41. Kommandeurtagung in Berlin. Auslandseinsätze seien nicht nur "sichtbares Zeichen" der gewachsen außenpolitischen Verantwortung Deutschlands, sondern bestimmten heute vielmehr den "Grundbetrieb". Auch von einer "außenpolitischen Verantwortung" als Legitimation für Kriegseinsätze in aller Welt ist im Grundgesetz nicht die Rede. Vor rund 350 Generalen, Admiralen und anderen Spitzenmilitärs betonte Schneiderhan: "Der Einsatz bestimmt heute den Auftrag der Bundeswehr." Vor diesem Hintergrund plädierte er dafür, eine breite Diskussion über die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu führen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Beratungen stehen die Reform der Bundeswehr und die Führungskultur in den Streitkräften.

Die letzte Kommandeurtagung fand 2005 in Bonn statt. Damals hatte Bundespräsident Horst Köhler ein "freundliches Desinteresse" der Bevölkerung gegenüber den Streitkräften beklagt und eine breite gesellschaftliche Debatte über die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Landes angemahnt.

Am 10-03-2008

Sprengfalle

Auf die Bundeswehr in Afghanistan ist offenbar erneut ein Anschlag verübt worden. Nach Angaben des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr explodierte in der Nacht zum 27. bei einer Patrouille sieben Kilometer westlich des deutschen Stützpunktes Kundus eine Sprengfalle. Dabei seien drei Soldaten verletzt worden, zwei von ihnen schwer. Die Soldaten sind offenbar außer Lebensgefahr. Die beiden Schwerverletzen sollen am 28. März nach Deutschland zur weiteren medizinischen Betreuung gebracht werden. Über die Hintergründe des Anschlages ist laut Bundeswehr bislang nichts bekannt. Der Anschlag ereignete sich den Angaben zufolge gegen 00.10 Uhr Ortszeit oder 20.40 Uhr deutscher Zeit. Die Explosion sei so heftig gewesen, dass das gegen Minen geschützte Fahrzeug vom Typ "Dingo" auf die Seite geschleudert wurde. Dabei hätten die Soldaten die Verletzungen erlitten.

In Kundus hatte es im Mai vergangenen Jahres einen der schwersten Terroranschläge gegen die Bundeswehr am Hindukusch gegeben. Dabei waren offiziellen Angaben zufolge bei einem Selbstmordanschlag auf dem Markt der Stadt drei deutsche Soldaten getötet worden, fünf weitere Soldaten wurden zum Teil schwer verletzt. Im Oktober vergangenen Jahres waren bei einem Selbstmordanschlag auf einen Bundeswehr-Konvoi nahe Kundus drei deutsche Soldaten und ein afghanischer Übersetzer verletzt worden.

Am 27-03-2008

"Rechtliche Grundlagen entfallen"

Die Linksfraktion im Bundestag hat einen sofortigen Abzug der Bundeswehr aus dem Kosovo gefordert. Nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung im Februar seien die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz nicht mehr gegeben, sagte Fraktionsvize Monika Knoche am 24. April zur Begründung des Antrages im Bundestag in Berlin. Der Schutzauftrag der internationalen KFOR-Truppen laut UN-Mandat sei "hinfällig" geworden. Vertreter aller anderen Fraktionen widersprachen dieser rechtlichen Bewertung und warnten vor den negativen Folgen eines Truppenabzugs für das Land und für die ganze die Region des westlichen Balkans. Gegenwärtig sind 2645 deutsche Soldaten im Kosovo eingesetzt.

Am 25-04-2008

467 Millionen Euro für Krieg in Afghanistan

Die Auslandseinsätze der Bundeswehr sollen allein im vergangenen Jahr 910,7 Millionen Euro gekostet haben. Die Zeitung "Bild am Sonntag" schrieb unter Berufung auf einen Bericht des Bundesverteidigungsministeriums, damit seien die Ausgaben im Vergleich zu 2006 um 16,7 Millionen Euro gestiegen. Allein der ISAF-Einsatz in Afghanistan habe den Etat mit 466,9 Millionen Euro belastet. Die dortigen Einsätze der Tornado-Aufklärer hätten zusätzlich 48,4 Millionen Euro gekostet. Für 127,3 Millionen Euro sei neue Ausrüstung mit der offiziellen Begründung angeschafft worden, die Soldaten besser in den Einsatzgebieten zu schützen. Darunter seien bessere Schutzmaßnahmen für die Transporter Dingo und Fuchs gewesen, schreibt das Blatt. Außerdem seien fast alle Fahrzeuge mit Störsendern zum Schutz vor elektronischen Sprengfallen ausgerüstet worden.

Am 07-04-2008

Feier von Unteroffizieren

Wegen obszöner Aufnahmerituale bei einem Fallschirmjägerbataillon muss sich ein Hauptmann der Bundeswehr ab 5. Juni vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Chef der dritten Kompanie des in Zweibrücken stationierten Bataillons der Saarland-Brigade. Ihm wird im Zusammenhang mit der sogenannten Dörrobst-Affäre eine Pflichtverletzung als Vorgesetzter vorgeworfen. So soll er den Verdacht einer Straftat nicht gemeldet oder untersucht haben. Hintergrund ist eine offenbar obszöne Feier von Unteroffizieren auf einem Dachboden der Niederauerbach-Kaserne in Zweibrücken. Bei dieser Unteroffiziers-Aufnahmefeier soll ein Stabsfeldwebel einem anderen Unteroffizier eine Dattel ins Gesäß gesteckt und anschließend mit einem Paddel auf das Gesäß geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte im Dezember 2006 Anklage gegen den Stabsfeldwebel und den Kompaniechef erhoben. Das Verfahren gegen den Stabsfeldwebel, dem entwürdigende Behandlung vorgeworfen worden war, wurde zwischenzeitlich nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Dagegen hatte der Hauptmann der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße nicht zugestimmt. Deshalb kommt es nun zum Prozess, zu dem nach Gerichtsangaben über 20 Zeugen geladen sind.

Der Beginn des Prozesses hatte sich dem Gericht zufolge immer wieder verzögert, weil viele der Zeugen sonst wegen Auslandseinsätzen in Afghanistan nicht zur Verhandlung hätten erscheinen können. Das Urteil könnte am 11. Juni gesprochen werden.

Am 04-06-2008

OHB-System AG

Knapp zwei Jahre nach seinem Start ist das erste satellitengestützte Aufklärungssystem Deutschlands in der Hand der Bundeswehr. Wie das Bremer Unternehmen OHB-System AG am Freitag (26. September) mitteilte, haben die von der Firma entwickelten Satelliten des Typs "SAR-Lupe" (Synthetic Aperture Radar) ihre Funktionsfähigkeit nachgewiesen und lieferten hochauflösende Bilder. Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) habe das System nun abgenommen. Bereits seit Ende vergangenen Jahres nutzt die Bundeswehr das System in einem operationellen Teilbetrieb. Ziel von "SAR-Lupe" ist es, Bilder für militärische Aufklärungszwecke gewinnen. Die wetterunabhängigen Aufnahmen werden an eine Bodenstation in Gelsdorf bei Bonn gefunkt, wo sich das "Kommando Strategische Aufklärung" der Bundeswehr befindet.

Das System besteht aus fünf Satelliten mit einem Gewicht von jeweils rund 720 Kilogramm. Sie umkreisen die Erde auf verschiedenen Ebenen einer mittleren polnahen Bahn in rund 500 Kilometern Höhe alle 90 Minuten. "SAR-Lupe" kostet nach offiziellen Angaben 370 Millionen Euro.

Am 26-09-2008

Lage soll vor Bundestagsentscheidung stabil bleiben

Der Chef des Stabes der Internationalen Afghanistan-"Schutztruppe" (ISAF) in Kabul, der deutsche Generalmajor Hans-Lothar Domröse, rechnet mit einem noch mindestens fünfjährigen Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Die Planung für den Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte gehe bis 2013, sagte Domröse der Koblenzer "Rhein-Zeitung". "Mit fünf Jahren liege ich also sicher nicht zu lang." Domröse sagte, er gehe davon aus, dass die Lage während der Bundestagsentscheidung um die Verlängerung des ISAF-Mandates stabil bleibt. Die Lage sei angespannt, aber "grundsätzlich unverändert".

Das Bundeskabinett bringt am Dienstag den Antrag auf Verlängerung des Mandates sowie dessen Ausweitung auf 4500 statt wie bisher 3500 Mann in den Bundestag ein. Das Parlament befasst sich damit in einer Sondersitzung. Endgültig soll in der kommenden Woche über die Verlängerung des ISAF-Einsatzes abgestimmt werden.

Am 06-10-2008

Hubschraubertransportgeschwader NH-90

Auf dem Flugplatz der Bundeswehr in Holzdorf an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird am Freitag (27. März) nach zweieinhalbjähriger Bauzeit eine neue Bruchbergungs- und Feuerwache in Betrieb genommen. Die Wehrbereichsverwaltung Ost investierte in diesen Neubau rund 4,2 Millionen Euro, wie die Bundeswehr am Mittwoch in Strausberg mitteilte. Nach der Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums im Jahr 2001, das Hubschraubertransportgeschwader NH-90 in Holzdorf zu stationieren, wurden in den Ausbau dieser Liegenschaft bisher 100 Millionen Euro investiert. Weitere Baumaßnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro seien in den nächsten Jahren geplant, hieß es.

1968 war das Gelände von der Nationalen Volksarmee der DDR als Standort für einen neuen Feldflugplatz ausgewählt worden, der 1974 fertiggestellt wurde. Bis 1980 wurde das Gelände zu einem Einsatzflugplatz ausgebaut. Er galt damals als der modernste Flugplatz der DDR.

Am 25-03-2009

Manöver

Der Geoinformationsdienst der Bundeswehr aus dem nordrhein-westfälischen Euskirchen hat am Dienstag (21. April) die bundesweit ersten zivil-militärischen Karten des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) bekommen. Die vier topographischen Karten wurden im Maßstab 1:100 000 erstellt. Im Frühjahr 2005 hatten das Bundesverteidigungsministerium und die Bundesländer beschlossen, bis 2011 eine neue topographische Karte im Maßstab 1:100 000 als zivil-militärische Ausgabe herauszugeben. Bislang waren diese Karten im Maßstab 1:50 000 für den militärischen Gebrauch üblich. Der neue Maßstab 1:100 000 entspricht den aktuellen Anforderungen nach Detailgenauigkeit und Übersichtlichkeit.

Die Karten werden bei Manövern gebraucht, finden aber auch im Katastrophenschutz eine Verwendung. Im Ernstfall könnten Militär und Hilfsorganisationen nun auf einheitliches Kartenmaterial im gleichen Maßstab zurückgreifen. Früher sei der Maßstab der Karten von Militär und zivilen Kräften unterschiedlich gewesen, was den gemeinsamen Einsatz im Ernstfall erschwert habe, sagte eine Sprecherin des Landesamtes.

Am 21-04-2009

135 Millionen Euro für Rüstungskonzern Rheinmetall

Die Bundeswehr will für ihre Feldlager im Ausland ein neues Abwehrsystem gegen Raketen- und Granatenbeschuss anschaffen. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von rund 135 Millionen Euro, wie der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall am Dienstag (19. Mai) mitteilte. Bis 2011 soll die Bundeswehr zunächst zwei Einheiten des sogenannten Nächstbereich-Schutzsystems NBS erhalten. Damit bekomme die Bundeswehr als weltweit erste Armee ein hochwirksames Mittel zur Abwehr der vor allem in Afghanistan akuten Bedrohung durch kleine Raketen und Mörsergranaten. In den vergangenen Monaten waren vor allem die Feldlager in Kundus und Faisabad in Nordafghanistan zunehmend mit Raketen beschossen worden. Mit dem neuen System NBS C-RAM (Nächstbereich-Schutzsystem Counter-Rockets Artillery Mortar) können offenbar Standorte der Angreifer bestimmt, Flugdaten der Geschosse erfasst und diese durch 35-Millimeter-Geschütze noch im Flug abgefangen werden. Die Flugabwehrgeschütze haben eine Feuerkraft von 1000 Schuss pro Minute.

Ein System NBS C-RAM besteht aus einer Bedien- und Feuerleitzentrale, zwei Sensoreinheiten sowie sechs 35-Millimeter-Geschützen. Die Feuerleitung ist weitgehend automatisiert.

Die Bundeswehr wird in Afghanistan zunehmend als Besatzungsarmee wahrgenommen. Immer größere Bevölkerungsteile unterstützen offenbar den Widerstand gegen die westlichen Soldaten in ihrem Land.

Am 19-05-2009

Internationaler Bann gefordert

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Mit Besorgnis beobachtet die IPPNW die erneute Debatte um die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Die Ärzteorganisation verurteilt den Einsatz bewaffneter Drohnen als ein weiteres Mittel, die Hemmschwelle militärischen Einsatzes niedriger zu legen. Zudem lehnt sie extralegale Tötungen durch Kampfdrohnen ab. Die IPPNW unterstützt alle vernünftigen Stimmen, die den Beginn internationaler Verhandlungen fordern mit dem Ziel, diese Waffengattung und ihre drohende weitere Entwicklung zu autonomen Killermaschinen weltweit zu bannen. Die zahllosen Einsätze von Drohnen in den erklärten oder den nicht erklärten Kriegsgebieten der Welt wie Afghanistan, Pakistan, Somalia, Jemen und anderswo demonstrieren, dass die Piloten trotz aller Aufklärungstechnologie nicht eindeutig genug zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden können. Die zivilen Opferzahlen der bewaffneten Drohnen sind hoch und der Einsatz der Waffe terrorisiert ganze Landstriche und Bevölkerungen.

Es ist zu befürchten, dass im Schwange einer Drohnen-Euphorie die notwendige Technologiefolgeabschätzung auch hier in Deutschland auf der Strecke bleibt. Wir erleben vielmehr, dass einer „was muss, das muss“-Logik gefolgt wird.

Für die Befürworter bewaffneter Drohnen entspringen sie als „fortentwickelte Abstandswaffen“ einer angeblich unausweichlichen militärischen Logik, nämlich den Soldaten das Beste an die Hand zu geben, was fortgeschrittene Remote-Control-Technik zu bieten habe. Das erinnert fatal an Konrad Adenauers deplazierte Charakterisierung der Atomwaffen als "Weiterentwicklung der Artillerie" von 1957. Wieder zeichnet sich ab, dass die durch die technische Entwicklung fortschreitende qualitative Veränderung von kriegerischer Gewaltanwendung von den Befürwortern aufgrund einseitiger Vorteile – „High Tech spart Blut“ – nicht bedacht wird.

Die IPPNW begrüßt die Schaffung eines internationalen Anti-Drohnen Netzwerkes als richtigen und konsequenten Schritt der Zivilgesellschaft, sich gegen diese neue Runde internationaler Aufrüstung zur Wehr zu setzen.

Am 03-01-2014