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Mittäter von Mügeln muss nicht ins Gefängnis

"Günstige Sozialprognose"

Einer der Haupttäter der ausländerfeindlichen Ausschreitungen von Mügeln im August 2007 muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig setzte in der Berufungsverhandlung am Mittwoch (16. Juli) die vor sieben Monaten verhängte Freiheitsstrafe gegen einen 23-jährigen Mügelner wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zur Bewährung aus und ordnete zugleich 130 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der "günstigen Sozialprognose" des Mannes.

In Mügeln hatte den Angaben zufolge in der Nacht zum 19. August 2007 eine Gruppe Deutscher acht Inder angegriffen, und über den Marktplatz gehetzt. Die Opfer konnten sich damals vor ihren Verfolgern in einer Pizzeria in Sicherheit bringen. Frank D. schlug daraufhin die Scheibe der Pizzeria ein. Die aufgebrachte Menge brüllte auch rassistische Parolen. Erst einem Großaufgebot der Polizei gelang es, die Ausschreitungen zu beenden.

Das Amtsgericht Oschatz hatte Frank D. Anfang Dezember 2007 wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zu Beginn der Berufungsverhandlung legte er nun ein "mittelbares Geständnis" ab, wie es Staatsanwalt Christoph Kruczynski bezeichnete. Indem der 23-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts anerkannte, gestand er sowohl die Sachbeschädigung als auch den Tatbestand der Volksverhetzung ein. In erster Instanz hatte er sich nur zur Sachbeschädigung bekannt.

Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihre Berufung zurück, womit sich die Befragung der zehn geladenen Zeugen erübrigte. Zusätzlich zu seinem mittelbaren Geständnis sprach für Frank D., dass er in "geordneten Verhältnissen" lebe, nicht vorbestraft sei und seit der Tat auch nicht mehr straffällig wurde, so das Gericht. Weiterhin habe er sich bei dem indischen Inhaber einer Pizzeria, deren Scheibe er einschlug, entschuldigt und eine Schadensersatzzahlung in die Wege geleitet.

Die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg ging zudem davon aus, dass die Tat nicht von langer Hand geplant wurde, sondern aus der Situation heraus entstanden war. Dies bestätige sie in ihrer Annahme, den Mann künftig "nicht wegen einer ähnlichen Sache wieder auf der Anklagebank sitzen zu haben". Daher sei die Bewährungsstrafe gegenüber der Öffentlichkeit gerechtfertigt.

Amtsgericht Oschatz: Gefahr eines "Pogroms"

Das Amtsgericht Oschatz hatte seine Gefängnisstrafe vom Dezember 2007 damit begründet, dass die Tat geeignet gewesen sei, die Rechtsordnung in Deutschland zu gefährden. In Mügeln habe die Gefahr eines "Pogroms" bestanden. Deshalb sei die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage gekommen. Daraufhin hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe beantragt hatte, als auch der Anwalt des Verurteilten Berufung eingelegt.

Nachdem Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger vorab bereits zu einem Gespräch zusammengekommen waren, stand in Leipzig von Verhandlungsbeginn an die "Bewährungsstrafe im Raum", wie Walburg hinterher erklärte. Gleichwohl sah es das Gericht als erwiesen an, dass Frank D. den Ausschreitungen in Mügeln "sein Gesicht mit gegeben" habe. Dieser bedauerte die Tat als "großen Fehler". Er habe bereits durch private Ausgrenzungen die persönlichen Folgen zu spüren bekommen.