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Lebenslange Freiheitsstrafe im Kofferbomber-Prozess gefordert

"Konstruktionsfehler"

Im Kofferbomber-Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Libanesen Youssef el-Hajdib gefordert. "Deutschland hat einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als in dem vorliegenden Fall", sagte Bundesanwältin Duscha Gmel in ihrem Plädoyer am Mittwoch (29. Oktober).

Die Anklage sah es nach Abschluss der Beweisaufnahme in dem seit über zehn Monaten dauernden Prozess als erwiesen an, dass der angeklagte 24 Jahre alte el-Hajdib sich des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages schuldig gemacht habe. Zusammen mit seinem im Libanon gefassten Komplizen Jihad Hamad habe er im Sommer 2006 mit zwei in Regionalzügen nach Köln und Koblenz deponierten Kofferbomben viele Menschen töten wollen, so Gmel. Durch die geplanten Explosionen hätten nach Schätzungen 65 bis 75 Menschen ihr Leben verloren. Nur wegen eines Konstruktionsfehlers seien die Bomben nicht explodiert.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatten der Angeklagte und sein Mittäter die Explosionen fest vorgesehen. "Mit dem Ausbleiben des Taterfolgs haben sie nicht gerechnet", sagte Dmel. Bei der Planung sei el-Hajdib entgegen seiner Aussagen die "treibende Kraft" gewesen, sagte Bundesanwalt Lars Müller-Mück. Der Angeklagte habe eine "dezidiert dschihadistische Einstellung" und habe sich mit der Tat wegen der in Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen an "Ungläubigen" rächen wollen. El-Hajdib habe sich gegenüber Kommilitonen als "blinder Bewunderer" der Terrororganisation Al-Qaida ausgewiesen, der Europa für einen "Block Ungläubiger" halte.

El-Hajdib hatte in dem Verfahren den Tatbestand zwar eingeräumt, aber zugleich erklärt, die Bomben aus Gewissensgründen bewusst sabotiert zu haben. Dem hielt die Anklage entgegen, dass die große Menge der an den Sprengsätzen gefundenen Spuren darauf hinweise, dass der Angeklagte von einem Gelingen der Tat ausgegangen sei. "Er hat nicht versucht, die Tat zu vertuschen", sagte Müller-Brück.

Die Verteidigung will ihr Plädoyer am 12. November halten. Das Urteil will das Gericht am 18. November verkünden. Für den geplanten Anschlag war el-Hajdib von einem libanesischen Gericht in Abwesenheit bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sein im Libanon gefasster Komplize Jihad Hamad erhielt dort zwölf Jahre Haft.

Vor dem Plädoyer war die Verteidigung el-Hajdibs vor Gericht mit einem Antrag auf Wiedereintritt in die Beweisaufnahme gescheitert. Einer der Verteidiger will in den Libanon reisen, um nachzuweisen, dass Hamad sein Geständnis vor dem dortigen Gericht nur unter Androhung von Gewalt abgelegt habe.

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für el-Hajdib wurde nicht beantragt. Im Fall einer Verurteilung nach diesem Strafmaß könnte der Angeklagte damit vorzeitig entlassen werden.