Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Todesschütze bei Buback-Mord laut Bundesanwaltschaft weiter unklar

"Kein hinreichender Tatverdacht"

Die Frage nach dem Todesschützen der RAF beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 bleibt nach Darstellung der Bundesanwaltschaft weiter ungeklärt. Die bisherigen Ermittlungen gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski hätten zwar "einige Anhaltspunkte für eine mittäterschaftliche Beteiligung Wisniewskis" bei dem Attentat ergeben, "mehr aber nicht", sagte der Leiter der Terrorismus-Fahndung der Bundesanwaltschaft, Bundesanwalt Rainer Griesbaum, am Freitag (12. Dezember) in Karlsruhe. Die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung Wisniewskis sei nach den bisherigen Erkenntnissen relativ gering.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen Wisniewski im April 2007 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil durch neue Zeugenaussagen der Verdacht bestand, dass er der Todesschütze der RAF bei dem Attentat auf Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe gewesen sein könnte. Buback und zwei seiner Begleiter waren von einem Motorrad aus erschossen worden.

Wisniewski wurde bislang nicht wegen des Buback-Mordes gerichtlich belangt. Nach den bisherigen Urteilen gelten die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts als "Tatbeteiligte".

Generalbundesanwältin Monika Harms sagte mit Blick auf die Morde der RAF: "Vieles ist zwar heute bekannt, Vieles aber weiterhin im Dunkeln." Dies betreffe den genauen Ablauf der Attentate und die Tatbeiträge der einzelnen RAF-Terroristen. Es sei deshalb nicht ausgeschlossen, dass "Tatbeteiligte bisher rechtlich unbehelligt geblieben sind", sagte Harms. Dies sei aber nicht das Verschulden der Bundesanwaltschaft, sondern hänge mit dem Mangel an hinreichenden Beweisen im Einzelfall und dem "Schweigekartell" der früheren RAF-Mitglieder zusammen. "Die historische Wahrheit können nur diejenigen liefern, die sie kennen, weil sie selbst dabei waren", sagte Harms.

Bundesanwaltschaft: Auch mit den DNA-Anaysen kann man letztlich "nichts anfangen"

Griesbaum sagte, zu den belastenden Anhaltspunkten für einen mittäterschaftliche Beteiligung Wisniewskis gehörten DNA-"Mischspuren" auf einer im Fluchtfahrzeug Alfa Romeo gefundenen Motorradjacke. Diese Spuren würden möglicherweise auf eine Beteiligung Wisniewskis hinweisen. Die "Beteiligungswahrscheinlichkeit" sei aber "relativ gering". Griesbaum fügte hinzu, damit könne man letztlich "nichts anfangen".

Auch gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker gebe es "keinen hinreichenden Tatverdacht für eine unmittelbare Tatbeteiligung" am Attentat auf Buback, sagte Griesbaum. Vielmehr sprächen "gewichtige kriminaltechnische Erkenntnisse" gegen einen unmittelbare Täterschaft Beckers. Die Bundesanwaltschaft hatte im Juni 2008 ihr im Jahr 1980 eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen Becker wieder aufgenommen.

Bundesanwaltschaft: Es wurden keine "Beweise manipuliert"

Griesbaum wies die Vorwürfe des Sohnes des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, zurück. Dieser wirft der Bundesanwaltschaft in seinem aktuellen Buch "Der zweite Tod meines Vaters" vor, den Verdachtsmomenten gegen Becker nicht intensiv genug nachgegangen zu sein. Griesbaum sagte, er habe in einem Gespräch mit Buback und seiner Ehefrau am 8. Dezember deutlich gemacht, dass die Bundesanwaltschaft "entsetzt, entrüstet und empört" über die Vorwürfe sei. Es sei nicht der Fall, dass "Beweise manipuliert" worden seien.

Griesbaum wandte sich auch gegen eine anderweitige Behauptung, Becker habe vor ihrer Festnahme im Jahr 1977 mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet. Dies sei "nicht richtig". Becker werde auch nicht in Stasi-Unterlagen als Mittäterin des Anschlags auf Buback geführt.