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Frauen über 40 Jahre müssen künstliche Befruchtung selbst bezahlen

"Sachlich gerechtfertigt"

Krankenkassen müssen bei Frauen über 40 Jahre nicht für eine künstliche Befruchtung zahlen. Diese seit 2004 geltende Regelung wurde am Dienstag (3. März) vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Die Kasseler Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. "Die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt", sagte BSG-Präsident Peter Masuch.

Das künstliche Herbeiführen einer Schwangerschaft gehöre nicht zum Kernbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, befand das Gericht. Der Gesetzgeber habe deshalb zur Kostensenkung die Altersgrenze beschließen dürfen - zumal die Empfängniswahrscheinlichkeit bereits vom 30. Geburtstag an kontinuierlich abnehme.

Klägeranwältin Dörte Busch verwies dagegen auf aktuelle Statistiken, nach denen künstliche Befruchtungen bei über 40-jährigen Frauen in immerhin noch knapp 18 Prozent der Fälle erfolgreich seien. Je nach Methode und Alter betrage die Wahrscheinlichkeit sogar bis zu 25 Prozent. "Von sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit kann man bei weitem nicht mehr sprechen", sagte Busch.

Geklagt hatte eine heute 44-jährige Frau aus Hamburg, die sich wegen der Sterilität ihres Ehemanns zweimal per "introzytoplasmatischer Spermieninjektion" (ICSI) hatte befruchten lassen. Die Kosten von 12.650 Euro wollte ihre Krankenkasse aber nicht übernehmen, weil die Frau bei beiden (erfolglosen) Versuchen ihren 40. Geburtstag schon hinter sich hatte. Einen dritten Anlauf konnte sich das Paar nicht mehr leisten.

Seit der Gesundheitsreform 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Hälfte der Kosten für maximal drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Diesen Zuschuss bekommen aber nur verheiratete Paare, bei denen der Mann höchstens 50 Jahre und die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt ist. Die höchstrichterlich bestätigte Neuregelung ist politisch nach wie vor umstritten: Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Reform zurückzunehmen. Den gleichen Antrag hat die Linksfraktion Ende Januar im Bundestag gestellt.

(Az.: B 1 KR 12/08 R)