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Prozess gegen Gentechnikgegner in Magdeburg

"Schadenbilanz nicht nachvollziehbar"

Ein Schadenersatzprozess gegen sechs Gentechnikgegner hat am Donnerstag (23. April) vor dem Landgericht Magdeburg begonnen. In dem Zivilprozess macht das Leibnizinstitut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Salzlandkreis) gegen vier Frauen und zwei Männer Schadenersatzansprüche in sechsstelliger Höhe geltend. Anlass war die Aktion gegen gentechnisch veränderten Weizen in Gatersleben, bei der vor einem Jahr ein Teil der Anpflanzung zerstört wurde. Das Gericht machte deutlich, dass die Höhe des Schadens in der Aufstellung des IPK so nicht nachvollziehbar sei.

Der Vorsitzende der 11. Zivilkammer, Enno Bommel, verwies zu Prozessbeginn darauf, dass die Schadenersatzforderungen vom IPK nicht erläutert wurden. Außerdem seien unterschiedliche Summen von der Klägerin angeführt worden. Das IPK habe zunächst von 169.000 Euro und dann von 235.000 Euro gesprochen und damit anteilige Kosten für Bibliothek, Videoüberwachung und Zäune eingerechnet. Der Ansatz der Schadenersatzforderung sei verfehlt, sagte der Richter. Jetzt soll innerhalb von vier Wochen eine detaillierte Aufstellung vorgelegt werden.

Die Verhandlung war in einen größeren Saal des Gerichtes verlegt worden, dennoch musste ein Teil der Zuschauer das Verfahren stehend verfolgen.

Der Anwalt der Klägerin, Horst Rehberger, sagte, es müssten nicht nur unmittelbare Kosten durch die Zerstörung eingerechnet werden. Es seien 50 Prozent der Pflanzen zerstört worden. Dadurch sei "Geld zum Fenster hinausgeworfen worden." Rehberger war früher Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt und startete damals eine Biotechnologieoffensive für das Land.

Umwelt-Aktivisten hatten bei der Aktion kritisiert, dass gentechnisch veränderter Weizen unter freien Himmel in direkter Nachbarschaft der IPK-Genbank in Gatersleben wächst. In dieser Genbank lagern die Samen von mehr als 140.000 traditionellen Nutzpflanzen- und über 5500 Erbsensorten aus aller Welt. Davon werden jährlich mehrere Hundert zur Erhaltung ihrer Keimfähigkeit im Freiland angebaut. Das IPK, das die Genbank betreibt, sieht dagegen keine Gefahr für die Genressourcen.

Zu einem Vergleich beider Seiten kam es nicht. Das Gericht hatte eine Summe von 80.000 Euro in den Raum gestellt. Die Gentechnikgegner boten 6000 Euro. "Das ist kein Angebot, das gehört in die Rubrik Witze", sagte Rehberger nach der Verhandlung. Insgesamt geht es dem IPK laut Rehberger um einen Schaden von 400.000 Euro, einschließlich der bis jetzt aufgelaufenen Kosten.

Anwältin Katrin Brockmann, die zwei Gentechnikgegnerinnen vertritt, kritisierte, das Institut habe drei verschiedene Varianten von Schadenersatzforderungen dargelegt. Das sei nicht mehr nachvollziehbar.

Rund 50 Gentechnikgegner und zwei Traktoren zogen am Donnerstag vom Bahnhof bis zum Landgericht und protestierten gegen Gentechnikversuche.

Die nächste Verhandlung ist für den 11. Juni anberaumt. Dann soll entweder ein Urteil oder ein Beweisbeschluss verlesen werden. Es steht noch ein Strafprozess zu dem Fall aus.