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Adoption: Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien gestärkt

Verfassungsgericht kippt Verbot der Sukzessivadoption

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes (Sukzessivadoption) verfassungswidrig. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt das positive Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil stärkt die Rechte von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien. Nun können adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien endlich den Kindern in heterosexuellen Familien gleich gestellt werden. Wir fordern den Gesetzgeber auf, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. Das geht schnell und unbürokratisch durch die Aufhebung des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption. Sie wird durch Sukzessivadoptionen nun in zwei Schritten ohnehin möglich. Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen. Das Urteil zeigt dem Gesetzgeber, dass hier nur gleiche Rechte der Maßstab sein dürfen.

Die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel sollten ihr diskriminierende .Politik gegenüber Lebenspartnern endlich aufgeben. Nach nunmehr fünf Verurteilungen wegen der Diskriminierung der Lebenspartner müsste auch der letzte Hardliner begreifen, dass eine solche Politik rechtswidrig ist.

Bislang ist es adoptierten Kindern verwehrt, von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert werden zu können. Diese Praxis hat das Gericht als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gewertet und für verfassungswidrig erklärt. Artikel § 9 Abs. 7 LPartG muss nun so ausgelegt werden, dass auch die Co-Adoption durch den anderen Partner bzw. die Partnerin möglich ist.

Für Kinder in Regenbogenfamilien bedeutet die Entscheidung zusätzliche Rechtssicherheit, sowie verdoppelte Anrechte auf Unterhalt und Erbe.

Hintergrundinformationen zum Adoptionsrecht für Lesben und Schwule: http://lsvd.de/1210.0.html