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Abnehmen: Vorsicht bei Schlankheitsmitteln aus dem Internet

VZ-RLP / 25.04.2013

Die ersten Frühlingstage wecken die Lust, „Ballast“ - auch bei den Pfunden - abzuwerfen. Dies wissen auch die Anbieter von dubiosen Schlankheitsprodukten. Sie bieten von Fettblockern über Enzyme, Appetitzügler, Diät-Kaffees bis hin zu homöopathischen Mitteln eine breite Palette angeblicher Schlankmacher an. Im günstigsten Fall sind diese wirkungslos, aber teuer, im schlimmsten Fall sogar schädlich für den Körper. Unhaltbare Erfolgsversprechen, unrealistische Angaben zur Gewichtsabnahme und wissenschaftlich nicht belegbare Wirkungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale unseriös und wettbewerbswidrig

„Vorsicht“, warnt die Ernährungsexpertin Susanne Umbach: „Gerade Produkte aus dem Internet enthalten häufig nicht gekennzeichnete gesundheitsgefährdende Bestandteile, so z. B. den verbotenen Appetitzügler Sibutramin.“ Sie rät, um schwarze Schafe im World Wide Web einen Bogen zu machen - der Gesundheit und auch dem Geldbeutel zu Liebe. An Schlankmachern Interessierte sollten vor einer Bestellung genau prüfen, ob die Anbieter ausreichend über Inhaltsstoffe und deren Dosierung informieren.

Worauf es bei dem Internet-Check noch ankommt und wann man besser vom Kauf absieht, ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter www.vz-rlp.de/Gefaehrliche_Schlankmacher nachzulesen.

Grundsätzlich gilt: Schlankheitsmittel können immer nur eine untergeordnete Rolle bei einer Gewichtsabnahme spielen. Ein langfristiger Gewichtsverlust ist nur durch eine Ernährungsumstellung mit einer ausgewogenen und energiereduzierten Mischkost zu erzielen. Sportliche Aktivitäten sind für einen dauerhaften Erfolg ebenfalls unerlässlich.

Ihre Fragen zu Schlankheitsmitteln und Wohlfühlgewicht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01805 60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 Euro aus den Mobilfunknetzen). VZ-RLP