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Kreditbearbeitungskosten: Immer noch Ärger ohne Ende

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Kreditbearbeitungskosten: Immer noch Ärger ohne Ende  Auch nach dem 01.01.2015 ist das Thema Rückerstattung von Kreditbearbeitungskosten für Verbraucher wie auch für Kreditinstitute noch immer ein wichtiges Thema. Am Jahresanfang war ein Großteil der Rückerstattungsansprüche, die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Banken erhoben hatten, verjährt. Konkret ging es um die in den Jahren 2004 bis 2011 zu Unrecht erhobenen Bearbeitungskosten bei Verbraucherdarlehen. Nachdem der Bundesgerichtshof am 28. Oktober 2014 mit seinen Urteilen Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 auf die Anwendung der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist abgestellt hat, forderten im November und Dezember 2014 hunderttausende Kreditkunden mit Hilfe der Verbraucherzentralen ihr Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

Selbst aus Sicht der Kreditinstitute ging es deshalb nicht mehr nur um Peanuts. Nun haben die Verbraucherzentralen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen geprüft, wie sich Banken und Sparkassen in dieser Angelegenheit in den Monaten Januar und Februar 2015 gegenüber ihren Kunden verhalten haben. Dazu wurden stichprobenartig insgesamt 206 Fälle aus der Verbraucherberatung ausgewertet, bei denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Rückerstattungsfragen an die örtliche Verbraucherzentrale gewandt hatten. Im Ergebnis dieser Stichprobe wurde festgestellt, dass berechtigte Ansprüche der Bankkunden vielfach nicht befriedigt wurden. Weiterhin zeigt sich, dass die Auszahlung zeitlich verzögert und dass den Betroffenen häufig nur ein Teil des ihnen zustehenden Geldes zurückgezahlt wird.

Im Vertrauen auf redliches Verhalten hatten sich Kreditnehmer, nachdem sie ihren Anspruch geltend gemacht und keine Ablehnung (und auch sonst keine Reaktion) erhalten hatten, auf eine umgehende Zahlung gehofft oder sich von allgemeinen Antwortschreiben der Banken hinhalten lassen und hatten bis zum 31.12.2014 keine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle eingeschaltet. Das sollten einige von ihnen bereuen. In den ersten Tagen des Jahres erhielten dann nicht nur Kunden der TARGO und Santander Consumer Bank, sondern auch von Banken anderer Institutsgruppen sowie von Sparkassen die Antwort, dass der Anspruch verjährt sei. Betroffenen erscheint dieses Verhalten als trickreiches Hinhalten der Banken, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen und sind erbos darüber.

Die Devise „Zeit ist Geld“ machten sich verschiedene Kreditinstitute ebenfalls zu eigen. So warteten auch noch im Februar Verbraucher auf ihr Geld. Wer das Bearbeitungsentgelt zurückerhielt, ärgerte sich nicht selten darüber, dass dies nur anteilig erstattet wurde und/oder die ebenfalls geforderte Nutzungsentschädigung – auf deren Berechtigung der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat – nicht gezahlt wurde. Nach dem Sprichwort „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ vertrauen Banken und Sparkassen darauf, dass die Kunden sich zufriedengeben und die Durchsetzung ihres vollen Anspruchs nicht weiter verfolgen werden.

Kunden der Santander Consumer Bank erhielten einen Kontoauszug, auf dem die zuvor erstatteten Kreditbearbeitungskosten wieder ins Soll gebucht waren. Auf eine Beschwerde hin erhielten die Betroffenen die Antwort, dass der „Kontoauszug aus EDV-technischen Gründen fehlerhaft erstellt worden sei“.

Die außergerichtlichen Schlichtungsstellen haben noch tausende Anträge abzuarbeiten, in denen es unter anderem um die Anwendung auf Immobiliendarlehen und die Nutzungsentschädigung geht. Gern hätten die Verbraucherzentralen einen Gesamtüberblick über die anhängigen und bereits geschlichteten Verfahren von allen betroffenen bundesdeutschen Schlichtungsstellen erhalten. Auf eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen zeigten sich diese jedoch wenig auskunftsfreudig. Lediglich 7 von 13 angeschriebenen Institutionen reagierten auf die schriftliche Nachfrage. Davon befasste sich lediglich der Bundesverband deutscher Banken näher mit den gestellten Fragen. Alle anderen wiesen darauf hin, dass es ihnen wegen der Masse der Eingaben und der noch laufenden Abarbeitung derzeit nicht möglich sei, die Fragestellungen der Verbraucherzentrale zu beantworten.