Wer anderen eine Grube gräbt...
Bundesgerichtshof: Abofallen-Abzocker können strafrechtlich belangt werden
Wer im Internet auf unseriösen B2B-Portalen Verbrauchern "Abofallen" stellt, sollte sich zukünftig warm anziehen. Mit einem deutlichen Urteil verpasst der Bundesgerichthof in Karlsruhe indirekt auch den Betreibern unseriöser B2B-Portale einen kräftigen Dämpfer. Abofallen? Waren die ...