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CDU bekommt nach Parteispendenskandal kein Geld zurück

Bundesverfassungsgericht

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde (Vb) der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU), zurückgewiesen. Die CDU hat die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, bei der Festsetzung der staatlichen Mittel aus der Parteienfinanzierung für das Jahr 1999 auch diejenigen Zuwendungen zu berücksichtigen, die sie im Jahr 1998 erhalten hat.