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verfassungsbeschwerde

Alle Artikel zu diesem Thema

Polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen

Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.

"Schwarzer Tag für die Grundrechte"

Bundesrat billigt weitreichende polizeiliche Befugnisse für das BKA

Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag (19. Dezember) von einem "schwarzen Tag für die Grundrechte". Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke "wider den Rechtsstaat". Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als "Bürgerrechtskiller". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat "außerordentlich". Zuvor hatte das BKA-Gesetz im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch die Länderkammer die Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses. Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse eingeräumt. So werden ihm unter anderem die akustische und optische Wohnraumüberwachung sowie die Online-Durchsuchung privater Computer gestattet.

"Widerstand wird zur Bürgertugend"

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

"Grundrechte-Reports 2008"

Burkhard Hirsch beklagt "Herumfummelei" an der Verfassung

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) beklagt ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der Grundrechte. "Die Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten muss aufhören", sagte Hirsch am 8. Mai bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2008" in Karlsruhe. Hirsch sprach von einer "innenpolitischen Aufrüstung sondergleichen", mit der die Belastbarkeit des Grundgesetzes erprobt werde. Er habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Absolute Sicherheit gebe es aber nicht einmal in einem totalitären Staat, betonte der FDP-Politiker und fügte hinzu: "Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Friedhof."

Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".

Rücktritt von Zypries gefordert

Karlsuher Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem am 19. März veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt. Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen".

"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet"

Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU rechtskräftig

Der Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am 17. Dezember veröffentlichten Beschluss ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts und verwarf eine Beschwerde Hohmanns. Das Kammergericht hatte die Entscheidungen zweier CDU-Parteigerichte gebilligt, die Hohmann wegen einer von ihm am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2003 gehaltenen und als antisemitisch kritisierten Rede ausgeschlossen hatten. Mit dem BGH-Beschluss ist allerdings noch nicht das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Nach Angaben seines Anwalts Christoph Kind hofft Hohmann nun auf das Bundesverfassungsgericht.

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

In nur 30 Minuten

Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag "durchpeitschen"

Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Die Opposition kritisierte das geplante "Schnellverfahren", in dem die Regierungskoalition die sogenannte Vorratsdatenspeicherung "durchpeitschen" wolle. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, ab dem nächsten Jahr alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Um Straftaten besser verfolgen zu können, soll gespeichert werden, wer im vergangenen halben Jahr per Handy, Festnetz-Telefon oder E-Mail mit wem in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS sollen auch der jeweilige Standort des Benutzers und die eindeutige Seriennummer des Telefons festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. Juristen halten die Pläne für verfassungswidrig. Kritiker rufen dazu auf, den Bundestags-Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zur Nein-Stimme aufzufordern: Die Abstimmung ist namentlich.

Vorratsdatenspeicherung

"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

Offener Vollzug

Drohender Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden

Die Justiz muss bei der Entscheidung über einen offenen oder geschlossenen Strafvollzug die Resozialisierungsinteressen eines Verurteilten von vornherein ausreichend berücksichtigen. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Drohe etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes, sei es geboten, diesem Umstand schon im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen, also vor Antritt der Strafe.

"Gewichtiges öffentliches Interesse"

Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".

"Wie die Zentrale Einwohnermeldekartei der DDR"

Zahlreiche Spitzenpolitiker sprechen von einem Weg in den Überwachungsstaat

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht wegen seines Plans, der Polizei den Online-Zugriff auf Passbilder und später auf Fingerabdrücke zu ermöglichen, weiter in der Kritik. Die SPD lehnt die Vorschläge angeblich strikt ab. Die FDP sieht Schäuble sogar auf dem Weg in einen Überwachungsstaat. Unions-Politiker unterstützen hingegen den Innenminister. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, mit der FDP werde es eine "solche Maßlosigkeit an Überwachung" nicht geben. Schäuble stelle "alle Bürger unter kriminellen Pauschalverdacht". Dieses Vorgehen missachte das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch (FDP) kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, sollten Schäubles Pläne realisiert werden. Auch CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warnte vor einer totalen Überwachung der Bürger.

Afghanistan-Krieg

Ex-Verteidigungsstaatssekretär erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tornados

Der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler haben beim Bundesverfassungsgericht Organklage erhoben, "um den von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und auf Antrag der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan zu verhindern". Gauweiler und Wimmer verweisen auf "die Gefahr, dass Deutschland durch einen Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in die völkerrechtswidrige Kriegsführung der Vereinigten Staaten in Afghanistan verstrickt würde". Mit ihrer Klage gegen den Bundestag und die Bundesregierung machen die Abgeordneten geltend, der Tornado-Beschluss führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrages, die mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz unvereinbar und durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag von 1956 nicht gedeckt sei.

Revision angekündigt

Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

"Bürgerrechte in Gefahr"

Empörung bei Rechtsexperten über Journalistenbespitzelung

Der erneute Fall von Journalistenbespitzelung durch staatliche Behörden ist bei Rechtsexperten und Verbänden auf Empörung gestoßen. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hörte die Staatsanwaltschaft München bei ihren Ermittlungen im Fall des 2004 vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan verschleppten El Masri gezielt Telefonate von Journalisten ab, um - wie es heißt - die Entführer des Deutsch-Libanesen zu finden. Grüne und FPD sprachen am Mittwoch von einem Skandal. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) forderte einen besseren Schutz vor Lauschangriffen des Staates. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, niemand habe sich vorstellen können, dass solche Abhöraktionen im deutschen Rechtsstaat möglich seien. Die Bürgerrechte seien in Gefahr.

"Konkrete Gefahr" statt fiktive "Schläfer"

Bundesverfassungsgericht setzt der Rasterfahndung gewisse Grenzen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach "islamistischen Terroristen" - damals war die Rede von angeblich vorhandenen "Schläfern" - Grenzen gesetzt. Eine "präventive polizeiliche Rasterfahndung" ist der Entscheidung zufolge mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. "Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht", entschieden die Richter. "Daher reichen eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus." Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine "konkrete Gefahr", etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.

Staatliches Monopol verfassungswidrig

Verfassungsgericht verlangt Maßnahmen gegen Spielsucht

Die Bundesländer müssen bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln und "unverzüglich" die Spielsucht aktiv bekämpfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen "umgehend" vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die "gezielt zum Wetten auffordert". Der Erste Senat erklärte das staatliche Monopol für die Oddset-Sportwetten in seiner gegenwärtigen Form für verfassungswidrig, weil eine "effektive Suchtbekämpfung" nicht sichergestellt sei. Nur diese könne aber den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen. Die Oddset-Sportwette werde derzeit wie eine "grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung" vermarktet, rügte das Gericht.

Bundesverfassungsgericht

Kein Schadenersatz für Hinterbliebene des SS-Massakers in Distomo

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht zu Schadenersatz verpflichtet wegen eines Massakers der Waffen-SS im griechischen Dorf Distomo im Jahre 1944. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vier Hinterbliebenen der Opfer bereits einen individuellen Schadensersatzanspruch verwehrt. Eine daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

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