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Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Revision angekündigt

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

Bundesanwalt Walter Hemberger zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Der Angeklagte habe erneut kein Mitleid gezeigt. Er habe über ein Jahr lang Möglichkeit gehabt, etwas zu sagen, dies aber nicht genutzt.

Die Sitzung am Montag wurde wiederholt unterbrochen, nachdem die Verteidigung mehrere Anträge auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hatte. Unter anderem verlangte die Verteidigung, dass der in Syrien inhaftierte Haydar Zammar schnell als Zeuge gehört werden müsse, weil ihm bald die Todesstrafe drohe. Das Gericht lehnte alle Anträge ab und sprach nach rund zehn Stunden am Abend das Urteil.

Anwalt Udo Jacob hatte dem Gericht noch am Montag vorgeworfen, den Prozess "in höchster Eile" zum Abschluss bringen zu wollen. In seinem Antrag äußerte er "Besorgnis über die Voreingenommenheit" der Kammer, die zuvor am Montag bereits drei Anträge der Verteidigung abgelehnt hatte. Unter anderem hatte Jacob per Fax einen Eilantrag auf Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Prozesses beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Er wollte damit seine beim Bundesverfassungsgericht bereits vorliegende, knapp 1000 Seiten starke Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des BGH und des Hamburger OLG untermauern.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer auf eine Strafmaßempfehlung verzichtet und lediglich darum gebeten, nicht "Maßlosigkeit" walten zu lassen. Im Laufe des Tages hatten Motassadeqs Anwälte versucht, durch verschiedene Anträge Zeit zu gewinnen.

Die Verteidigung kündigte an, gegen die Entscheidung Revision einlegen zu wollen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim 7. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts anzustreben. Es gehe dabei nicht um die Höhe des Strafmaßes, sagte Anwalt Udo Jacob und fügte hinzu: "Ich möchte einen Freispruch." Der vom Terrorverdacht freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi habe sich als Zeuge nun doch zur Verfügung gestellt.

Sein Mandant habe nochmals versichert, "dass er absolut unschuldig sei", sagte der zweite Verteidiger Ladislav Anisic. Außerdem erwäge die Verteidigung, das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, falls die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofes und des OLG scheitern sollte.

Der BGH hatte im Herbst ein Urteil des OLG vom August 2005 verschärft, das Motassadeq lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte. Die Richter hatten die Beihilfe zum Mord als nicht erwiesen angesehen.

Nach Darstellung der Bundesrichter ist Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord an 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern von am 11. September 2001 in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge schuldig. Zur Festsetzung einer neuen Strafe hatten die Bundesrichter das Verfahren nach Hamburg zurückverwiesen.