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Richter Scotland hat viel Verständnis für Befindlichkeit der Ex-Vulkan-Vorstände

Bewährungsstrafen

Die Staatsanwaltschaft hatte drei bis vier Jahre Haft für die angeklagten ehemaligen Vulkan-Vorstände Friedrich Hennemann, Günter Smidt und Johannes Schnüttgen gefordert hatte. Doch das Landgericht Bremen unter Vorsitz von Richter Eduard Scotland verurteilte die Manager wegen Untreue lediglich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sie hatten wissentlich staatliche Beihilfen in Höhe von 854 Millionen Mark für zwei Ostwerften zweckentfremdet verwendetet. Richter Scotland begründete die milden Strafen unter anderm damit, dass den Verurteilten durch die jahrelangen Ermittlungen und den langen Prozess ihr "Lebensabend gründlich vergällt" wurde. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Sie hatte in ihren Plädoyers Freisprüche verlangt.

Der Bremer Vulkan hatte Anfang der 90er Jahre die MTW-Werft in Wismar und die Volkswerft Stralsund im Zuge der Privatisierung der Ostunternehmen von der Treuhandgesellschaft gekauft. Als Draufgabe erhielt der Konzern staatliche Beihilfen in je dreistelliger Millionenhöhe. Der Vulkan verpflichtete sich im Gegenzug, das Geld für die Modernisierung der Werften einzusetzen und Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Die Gelder seien allein für die Ostwerften gedacht gewesen.

Stattdessen ließen die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts die Beihilfen in den Gesamtkonzern einfließen, obwohl die Rückzahlung spätestens ab Sommer 1994 nicht mehr gesichert gewesen sei. Der Vulkanverbund habe seit 1993 in ernsthaften Schwierigkeiten gesteckt, und die Ostgelder seien als nicht genehmigter Kredit verwendet worden. Damit sei die Vermögensfürsorge verletzt worden, sagte der Vorsitzende Richter Eduard Scotland.

Diese Pflicht sei zwar nicht ausdrücklich in den Kaufverträgen genannt worden. Für "seriöse Kaufleute" sei dies aber eine "eindeutige Folge der Privatisierung". Und die drei Angeklagten seien seriöse Kaufleute. "Deshalb hat ihnen die Sache auch Kopfschmerzen bereitet," betonte Scotland. Beim Zusammenbruch des Bremer Vulkans 1996 seien die Fördergelder unwiederbringlich verloren gegangen. Die Verteidigung hatte in ihren Plädoyers die Vermögensbetreuungspflicht verneint.

Scotland betonte, strafverschärfend sei der "immense wirtschaftliche Schaden". Auch erstreckten sich die Taten über mehr als ein Jahr.

Es gebe aber auch "sehr massive Strafmilderungsgründe". Die Angeklagten hätten den Zusammenbruch des Vulkans "nicht gewollt". Sie seien in "eine Art Schuldenfalle" geraten. Auch hätte die Treuhandanstalt die Verwendung der Fördergelder kritischer verfolgen müssen. Scotland betonte: "Keiner von uns sollte sich allzu sicher sein, wie er sich in der Situation der Angeklagten verhalten hätte."