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Haftbefehl wegen Plutonium-Diebstahls erlassen

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Nach dem Plutonium-Diebstahl in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) hat das Amtsgericht Karlsruhe am Dienstag Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Arbeiter erlassen. Er steht in dem dringenden Tatverdacht des unerlaubten Umgangs mit radiaktiven Stoffen, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Abend mit. Außerdem bestehe Verdunklungsgefahr. Der Beschuldigte befinde sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierte das "Totalversagen aller Sicherheits- uns Messkontrollen".

Gegen die 51-jährige Freundin des Beschuldigten sei dagegen kein Haftbefehl ergangen. Der Haftrichter habe insofern dringenden Verdacht vorsätzlicher Tatbegehung und Verdunklungsgefahr nach derzeitigem Ermittlungsstand verneint. Die Frau sei auf freien Fuß gesetzt worden.

Bei dem Hafttermin habe der Haftrichter zwei Physiker des Landesamtes für Umweltschutz Baden-Württemberg und einen Mediziner des Kernforschungszentrums Karlsruhe gehört. Nach dem Ergebnis der Verhandlung könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass eine weitere bisher nicht bekannte Kontaminationsquelle existiere, die der Beschuldigte noch nicht offenbart habe.

Der 47-jährige Arbeiter hatte aus der Wiederaufbereitungsanlage plutoniumhaltiges Material geschmuggelt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um mehrere Wischtücher und ein Röhrchen mit einer radioaktiven braunen Flüssigkeit. Der Mann aus dem pfälzischen Eschbach und seine Lebensgefährtin aus Landau, welche die Gegenstände weggeworfen hatte, waren am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt worden.

Nach dem Plutonium-Diebstahl hat das baden-württembergische Umweltministerium Konsequenzen angekündigt. In Betracht kämen sowohl baulich-technische Vorkehrungen als auch strengere Personenkontrollen, sagte Umweltminister Ulrich Müller (CDU) am Dienstag. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird in dem Ermittlungsverfahren auch überprüft, ob es bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen weitere "strafrechtlich Verantwortliche" gibt. Nach Aussagen Müllers soll unter anderem überprüft werden, ob in der WAK weiterhin Fremdpersonal beschäftigt werden könne. Die Wiederholung eines solchen Vorfalls müsse ausgeschlossen werden. Eine "hundertprozentige Sicherheit" gebe es aber weder in der Wiederaufbereitungsanlage "noch sonst wo", betonte der Minister.

Müller betonte, der Vorfall hätte sich nicht ereignen dürfen. Die "erste Verantwortlichkeit" liege jedoch beim Betreiber selbst, nicht beim Umweltministerium als Aufsichtsbehörde. Er räumte jedoch ein, dass beim Ministerium schon zuvor Probleme im Sicherheitsbereich der WAK bekannt gewesen seien und es auch anonyme Hinweise auf Missstände in der Anlage gegeben habe. Auch eine Landtagsabgeordnete hatte auf die Zustände hingewiesen.

In den Jahresberichten des Bundesumweltministerium über meldepflichtige Er eignisse in Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -Entsorgung steht die WAK in der Häufigkeit mit 40 meldepflichtigen Ereignissen in 2000 und 20 in 1999 an erster Stelle.

Wie die Karlsruher Staatsanwältin Petra Scheck mitteilte, werden sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht nur auf die beiden Beschuldigten, sondern auch auf die Sicherheitsvorkehrungen in der WAK erstrecken. Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Rheinland-Pfalz haben am Dienstag die Messungen in dem Haus der Lebensgefährtin des beschuldigten Arbeiters abgeschlossen. Bis auf die Wohnung der Lebensgefährtin seien die fünf übrigen Appartments des Mehrfamilienhauses strahlenfrei, sagte SGD-Sprecher Henning Miehe.