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Alleinerziehende klagen gegen Kürzung des Haushaltsfreibetrags

Armut

Gegen die Kürzung des Haushaltsfreibetrags will der Verband alleinerziehender Mütter und Väter im Februar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das kündigte Bundesgeschäftsführerin Peggi Liebisch in der "Bild am Sonntag" an. Es sei "ein Skandal, dass ausgerechnet die Ärmsten noch bestraft werden", sagte die Chefin des Verbands mit rund 10.000 Mitgliedern.

Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende betrug bisher 2916 Euro jährlich und wird in diesem Jahr auf 2340 Euro reduziert. In den Jahren 2003 und 2004 werden es noch 1188 Euro sein, ab 2005 soll der Freibetrag ganz wegfallen. Grund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nach der der Freibetrag nicht mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Karlsruher Richter befanden, der Erziehungsbedarf müsse bei allen Eltern und nicht nur bei allein lebenden Vätern und Müttern steuerlich berücksichtigt werden.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, nannte es "fatal, dass vor allem Alleinerziehende betroffen sind, die mit jedem Euro rechnen müssen". Er forderte die Bundesregierung auf, die Novelle des Familienförderungsgesetzes vom 21. August 2001 zu überprüfen und zu korrigieren. "Sollte das nicht geschehen, werden wir in einem geeigneten Fall die Steuergerichte anrufen", kündigte Däke an.

Regierungssprecher Bela Anda sagte dem Blatt, ohne das Urteil des Verfassungsgerichts hätte der Gesetzgeber keine Veranlassung für eine Änderung in diesem Bereich gehabt. Hinter dem Urteil stehe "ganz offensichtlich eine ganz besondere ideologische Vorstellung davon, was Familie zu sein hat". Der Karlsruher Richterspruch sei "meilenweit entfernt von der Realität junger Frauen". Mit dem Abschmelzen des Haushaltsfreibetrags sei die Bundesregierung "an die äußerste Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich überhaupt möglich war".