Einweg-Müll
Zustimmung für und Klagen gegen Dosenpfand
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH) begrüßten die breite Unterstützung der Bevölkerung für das Dosenpfand. Dieses Ergebnis schließe nahtlos an die Resultate der Umfragen der letzten beiden Jahre an. "Es wird damit klar, dass der Mehrwegschutz in der Bevölkerung Deutschlands tief verankert ist", so Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des GFGH. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH sieht in dieser hohen Zustimmung eine klare Absage der Bevölkerung an die "Ex-und-hopp" Mentalität einiger großer Handelsketten, die mit ihrem sinnlosen Widerstand gegen das Pflichtpfand ein "Recht auf Vermüllung der Landschaft" einfordern. "Wer in diesem Frühjahr durch einen Rosengarten wandelt, sieht als erstes Rot das einer weggeworfenen Colabüchse", so Resch. Trotz intensivem Bemühens gelinge es der Einweglobby nicht, dem Bürger einzureden, das Dosenpfand sei für ihn schlecht.
Die Gemeinschaft AMV und ihr Rechtsvertreter Clemens Weidemann wollen zunächst den Termin für den Start des Dosenpfands aushebeln. Weil der Vollzug der Gebühr Ländersache ist, klagen sie dort vor den Verwaltungsgerichten. Langfristig werde aber auch ein Gang zum Bundesverfassungsgericht erwogen, sagte AMV-Geschäftsführer Michael Scherer. Die Verband zweifelt generell an der Verfassungsmäßigkeit der seit 1991 geltenden Verpackungsverordnung.
Scherer argumentiert, es sei nicht einzusehen, dass Aludosen mit einem Pfand, Joghurtbecher oder Zigarettenpäckchen, die ebenfalls achtlos weggeworfen würden, aber nicht mit einem Pfand belegt würden. Er verlangt eine grundsätzliche Überarbeitung der Verpackungsnovelle. Jedoch sei unter dem Eindruck des Wahlkampfs keine "tragfähige Lösung" zu erwarten. Deshalb solle eine umfassende Reform erst nach der Bundestagswahl angegangen werden.
Auch der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) führt grundsätzliche Erwägungen gegen das Dosenpfand ins Feld. So sei zu befürchten, dass alle Produkte mit dem Grünen Punkt teurer würden, wenn die Aludosen nicht mehr darin erfasst seien, sagte der BVE-Vorsitzende Peter Traumann.
Die vom früheren Bundesumweltminister Klaus Töpfer erarbeitete und von seiner Nachfolgerin Angela Merkel (beide CDU) ergänzte Verpackungsverordnung sieht automatisch ein Pflichtpfand vor, wenn die vorgeschriebene Mehrwegquote von 72 Prozent wiederholt unterschritten wird. Dies ist bei Bier, Mineralwasser und Limonaden wie Cola und Fanta der Fall.
Neben den Klagen in den Ländern liegt beim Bundesverfassungsgericht seit Freitag eine Beschwerde mehrerer Handelsketten und Großbetriebe. Damit soll eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Berlin auf den Prüfstand gestellt werden, das im Februar eine Klage gegen die Veröffentlichung der Mehrwegquote zurückgewiesen hatte. Diese ist Vorraussetzung für das Inkrafttreten des Dosenpfands.
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Am 25. Mär. 2002 unter:
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« Über das Zuwanderungsgesetz entscheidet das Bundesverfassungsgericht
50 Tonnen Gen-Mais dürfen angebaut und gegessen werden »

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