CDU-Spendenaffäre
CDU muss Strafe von 600.000 Euro zahlen
Nach Bekannt werden des Falles entschied Thierse Ende vergangenen Jahres, dass die CDU den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung für das Jahr 2000 in Höhe des Zweifachen des nicht veröffentlichten Betrags verliere. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage wurde der Betrag aber zunächst ausgezahlt und muss nun zurückgezahlt werden.
Die Berliner Richter wiesen die Klage der CDU mit der Begründung zurück, es gebe keinen Zweifel daran, dass es sich bei der Fraktionszuwendung in Höhe von 300.000 Euro um eine "veröffentlichungspflichtige Spende" gehandelt habe. Dadurch habe die CDU ihren Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung für das Jahr 1991 in Höhe des doppelten Betrags verloren.
Die Richter ließen die Argumentation der CDU nicht gelten, wonach sie die Spende im Dezember 1999 freiwillig und rechtzeitig nachgemeldet habe. Die Richter entschieden, das Gesetz sehe in seiner bis zum 30. Juni 2002 noch gültigen Fassung eine "sanktionsbefreiende Nachmeldung von Spenden" nicht vor.
CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann kritisierte die Entscheidung. Das Berliner Verwaltungsgericht stelle "die bisherige Verwaltungspraxis in Frage, bei Nachmeldungen von Spenden auf Sanktionen zu verzichten", sagte er. Dies habe grundsätzliche Auswirkungen auf Fälle der Vergangenheit - auch für andere Parteien.
Der Bundestag zeigte sich in einer Stellungnahme hingegen zufrieden mit dem Richterspruch. Die Entscheidung bestätige die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung, wonach eine nachträgliche Anzeige einer "Nichtdeklaration" durch die betreffende Partei nur dann sanktionsbefreiend wirkt, wenn es sich um ein Versehen und nicht um ein bewusstes Verschleiern handele. Dies sei ein "begrüßenswerter Meilenstein" zur Behandlung illegaler Praktiken bei Parteispenden.
Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung gegen das Urteil nicht zu. Wegen der gesetzlichen Änderung der einschlägigen Regelungen habe die Sache "keine grundsätzliche Bedeutung". Hausmann kündigte dennoch an, die CDU werde prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden können.
Aufgedeckt worden war der Fall, nachdem im Zuge der Parteispendenaffäre der Verdacht von Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der CDU aufgekommen war. Thierse hatte die Partei daraufhin um Offenlegung sämtlicher Vorgänge seit 1989 gebeten.
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Am 02. Jul. 2002 unter:
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