Urteil

Schoko-Mogelpackung kostet Lindt 33 000 Euro Strafe

Dem Süßwarenhersteller "Lindt&Sprüngli" kommt eine Schoko-Mogelpackung teuer zu stehen. Wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Eichgesetz muss die Firma nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Freitag 33.000 Euro zahlen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Inhalt der mit Pralinen gefüllten "Schatztruhe" im Verhältnis zur Verpackungsgröße um 30 Prozent zu gering war. 148.000 "Schatztruhen" waren verkauft worden. Dem Unternehmen sei dadurch ein zu Unrecht erlangter Vermögensvorteil entstanden, der abgeschöpft werden müsse, hieß es im Urteil.

Im Verfahren ging es um eine Pralinenkreation, die im Jahr 2000 von der Firma als Weihnachtssortiment angeboten wurde. Ein Berliner Verbraucher hatte sich bei der Stiftung Warentest über den Inhalt einer Packung beschwert. Die Behörde leitete die Kritik an das zuständige Landesamt für das Mess- und Eichwesen weiter. Laut Verpackungsverordnung darf ein Gramm Produkt nur sechs Milliliter Verpackungsvolumen haben.

Einen ähnlichen wie den jetzt verhandelten Streit hatte es ursprünglich um eine im Weihnachtsgeschäft 2000 von Lindt angebotene Blechdose gegeben. Dieser Fall wurde jedoch aus verfahrensökonomischen Gründen eingestellt. Es gebe zu viele Punkte, über die man streiten könnte, was eine umfassende Beweisaufnahme nach sich ziehen würde, sagte die Richterin.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die 33.000 Euro werden der Justizkasse zu Gute kommen.

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