Behindertengleichstellungsgesetz ein Jahr alt
Weiterhin viele Barrieren für Behinderte
Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) muss der Bund stärker die Umsetzung des Gesetzes voranbringen. Die Regelungen griffen vielfach noch nicht, sagte Geschäftsführer Christoph Nachtigäller. In Bundesbehörden kämen etwa Gebärdensprachdolmetscher bisher kaum zum Einsatz. Auch bei der barrierefreien Kommunikation mit den Behörden hapere es noch. Das Gesetz sieht vor, dass die Benutzeroberfläche von Computerprogrammen so gestaltet wird, dass Sehbehinderte Zugang zum Internet haben. Blinde sollen Bescheide in Brailleschrift erhalten und mit Schablonen wählen können.
Auch der Sozialverband VdK zog eine kritische Bilanz. Nach Ansicht von VdK-Präsident Walter Hirrlinger funktionieren die Regelungen in der Praxis zum größten Teil noch nicht. Der VdK-Chef sprach sich daher dafür aus, im kommenden Jahr notfalls über die Einführung von Umsetzungsfristen nachzudenken. Zudem seien die im Gesetz vorgesehenen freiwilligen Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und anerkannten Verbänden über die Schaffung von Barrierefreiheit bisher nicht zustande gekommen.
Ebenso sieht die Mainzer Behindertenbeauftragte Marita Boos-Waidosch erheblichen Handlungsbedarf. Zwar seien in den zurückliegenden zwölf Monaten Verbesserungen für behinderte Menschen erreicht worden. Beim Bestand öffentlicher Gebäude sei aber "noch eine Menge zu tun".
Dagegen sprach der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD), von dem Gesetz als einem wichtigen Beitrag zur Integration behinderter Menschen. Schon bei der Bundestagswahl hätten blinde und sehbehinderte Menschen Wahlschablonen benutzen können. Zurzeit würden zudem die Internet-Angebote der Bundesregierung "barrierefrei" gestaltet.
Behindertenbeauftragte und Verbände forderten indes als Konsequenz aus ihrem kritischen Fazit insbesondere mehr Anstrengungen der Länder. Nachtigäller betonte, zur umfassenden Barrierefreiheit müsse die Bundesregelung dringend durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt werden. Notwendig sei zudem ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Hirrlinger äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf "auf den Tisch legt".
Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Haack, kündigte ein solches Gesetz an. Es solle neben individuellen Ansprüchen der Opfer von Diskriminierungen auch Klagemöglichkeiten für Verbände eröffnen. Erheblichen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot könne "auf diese Weise effektiv begegnet werden", zeigte sich Haack überzeugt.
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Am 22. Apr. 2003 unter:
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« Olympia bringt Naturzerstörung, aber keine Jobs
Ziel barrierefreie Behörde »

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