Effizienzklassen für Autos

Klare Pkw-Verbrauchskennzeichnung könnte bald kommen

Angesichts der auf Rekordniveau gestiegenen Benzinpreise wird die Forderung nach einer klaren Kennzeichnung des Verbrauchs von Kraftfahrzeugen lauter. Nach einem am Donnerstag abgegebenen Votum des Umweltausschusses im Bundesrat soll der Pkw-Energieverbrauch künftig wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen mit Effizienzklassen von A bis G ausgewiesen werden. Verbraucherschützer und Automobilklubs begrüßten die Initiative. Nur so würden die Benzinkosten eines Modells auf den ersten Blick für den Käufer erkennbar, sagte ADAC-Sprecher Jürgen Grieving.

Die Vertreter der Länder im Umweltausschuss stimmten mit zehn gegen sechs Stimmen für eine Initiative des rot-grün regierten Schleswig-Holstein, wie ein Sprecher des Umweltministeriums in Kiel sagte. Von einer klareren Kennzeichnung des Spritverbrauchs würden nach den Worten des Kieler Umweltministers Klaus Müller (Grüne) "alle profitieren: Verbraucher, die Umwelt und die Anbieter sparsamerer Pkw".

Der Vorschlag des für die Verordnung zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums, beim Autokauf lediglich den Kohlendioxidausstoß ohne weitere Einordnung anzugeben, sei verbraucherfeindlich, sagte der Umweltexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel. "Niemand kann etwas damit anfangen, wenn bei Autos künftig der CO2-Ausstoß in Gramm angegeben wird." Mit den von Schleswig-Holstein vorgeschlagenen klaren Effizienzklassen sei dagegen auf den ersten Blick erkennbar, wie das Modell im Vergleich zu den übrigen Fahrzeugen der Klasse liegt.

Von der besseren Übersichtlichkeit profitiere auch die Umwelt, sagte der Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Daniel Kluge. Allein die Kennzeichnung werde die Nachfrage nach spritsparenden Modellen steigern und damit helfen, die deutschen Klimaschutzziele zu erfüllen.

Die Kennzeichnung des Kfz-Verbrauchs ist bereits durch EU-Recht vorgeschrieben. Bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie ist Deutschland aber seit Jahren im Verzug und wurde deswegen bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Nach der Zustimmung des Umweltausschusses zu dem Vorstoß aus Schleswig-Holstein muss nun auch das Plenum der Länderkammer noch darüber abstimmen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!