Emissionshandel
Konzerne streiten über Zuteilung von Emissionszertifikaten
Seit dem Start des Emissionshandels dürfen Unternehmen nur noch die Menge an CO2 ausstoßen, die ihnen an Emissionszertifikaten zugeteilt wurde. Die BP beklagt, dass das Zuteilungsverfahren dieser Zertifikate ungerecht abgelaufen sei. So sei bei Unternehmen wie der BP der Durchschnittswert des CO2-Ausstosses der Jahre 2000 bis 2002 zu Grunde gelegt worden.
Andere Unternehmen, die nicht das ganze Jahr über produzieren, konnten sich mit der so genannten Optionsregel für ihre Anlagen Zertifikate auf der Basis prognostizierter und nach Ansicht der BP überhöhter CO2-Emissionswerte zuteilen lassen. Das führe dazu, dass sie ihren CO2-Ausstoß in der ersten Handelsperiode bis Ende 2007 nur gering reduzieren müssten, bemängelte von Meyerinck.
Die übrigen Unternehmen hätten unter dem dadurch entstandenen Mangel an Zertifikaten zu leiden und müssten ihre CO2-Emission stärker reduzieren. Die Deutsche BP und andere Gesellschaften würden dadurch mit ungerechtfertigten Zusatzkosten belastet, sagte der Emissionshandels-Experte der BP.
Zwar habe die Bundesregierung dieses Ungleichgewicht mittlerweile erkannt und wolle den betroffenen Unternehmen daher im nächsten Emissionshandelszeitraum von 2008 bis 2012 zusätzliche Zertifikate zusprechen. Von Meyerinck betonte, das entschädige jedoch nicht den heute existierenden Schaden. Er forderte daher zusätzliche Zertifikate für die geschädigten Unternehmen im laufenden Handelszeitraum.
Die Grundidee des Emissionshandels besteht darin, dass den Industrieunternehmen eine bestimmte Höchstmenge für den Ausstoß von Kohlendioxid zugebilligt wird. Kommt ein Unternehmen mit weniger Zertifikaten aus, etwa durch Investitionen, können diese Scheine verkauft werden. Unternehmen, die mehr brauchen, müssen dagegen ihren CO2-Ausstoß durch klimafreundliche Technologien und Brennstoffe reduzieren oder zusätzliche Zertifikate kaufen.
Der Zertifikatehandel ist somit ein marktwirtschaftliches Instrument, die Emissionsprobleme unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten anzugehen.
Durch den Emissionshandel sollen die Klimaschutzverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll erfüllt werden. Die Teilnehmer der Konferenz im japanischen Kyoto im Jahr 1997 hatten sich grundsätzlich auf Schritte zur Reduzierung des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 verständigt und dabei den Emissionshandel als ein mögliches Mittel beschlossen.
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Am 18. Jan. 2005 unter:
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