Rechtsgutachten
Generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verfassungswidrig
Ein EU-Vorschlag sieht vor, dass sämtliche Daten, die bei der Inanspruchnahme von Diensten wie Telefonie, E-Mail oder Internet- Surfen anfallen, mindestens ein Jahr lang für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gespeichert und vorgehalten werden sollen.
Möglichen Ermittlungserfolgen in Einzelfällen stehe die lückenlose Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung gegenüber, erklärte Breyer. Außerdem drohten der Wirtschaft Kosten in dreistelliger Millionenhöhe alleine in Deutschland.
In einer Erklärung des Justizministeriums heißt es: "Die Bundesregierung stand und steht der Einführung einer Speicherungsverpflichtung zwar nicht von vornherein ablehnend, wohl aber sehr kritisch gegenüber." Mit einer solchen Verpflichtung wären nämlich "schwierige und noch weitgehend ungeklärte Probleme" sowohl verfassungsrechtlicher, datenschutzrechtlicher als auch wirtschaftlicher Art verbunden.
Der Frankfurter Jurist fordert in seiner Erklärung "im Einklang mit Datenschützern und Wirtschaftsvertretern" von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), den Beschluss einer jeden Vorratsspeicherungspflicht auf EU-Ebene zu verhindern, indem sie von ihrem Vetorecht Gebrauch macht.
Für den Fall der Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht kündigte Breyer den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. So bereite er bereits gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz eine Verfassungsbeschwerde vor, weil das Gesetz Unternehmen zur freiwilligen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ermächtige, so Breyer.
Ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erwähnte, das Thema "Vorratsspeicherung" werde "nicht so publikumsoffensiv angegangen", da es wohl recht heikel sei. So sei beispielsweise die Grenze zwischen der Speicherung angewählter Internetseiten und deren Inhalt fließend, wenn sich schon aus dem Namen der Seite erschließen lasse, welche Themen sie behandele.
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Am 10. Feb. 2005 unter:
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